Ralf Bogen (1)

Die “braunen Machthaber” konnten sich auf Jahrhunderte alte religiöse Vorurteile und Stereotypen über die angebliche “Abnormalität” und “Widernatürlichkeit” der Homosexualität stützen. Weder das Jahr der Machtübernahme noch die Befreiung von der nationalsozialistischen Diktatur 1945 bedeuteten eine grundsätzliche ideologische Zäsur in dieser Einstellung zur Homosexualität. Spezifisch für den deutschen Faschismus waren lediglich die Härte und zunehmende Intensität der Bekämpfung der Homosexualität, die sich in folgenden Etappen vollzog:


(1) Folgender Beitrag beruht auf bereits vom Autor publizierte Beiträge, insbesondere den Beiträgen: “Ausgrenzung und Verfolgung homosexueller Männer in Württemberg” (in: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Der Bürger im Staat 1-2015: “Homophobie und Sexismus”) und “Vorkämpfer im Kampfe um die Ausrottung der Homosexualität” (in: Ingrid Bauz, Sigrid Brüggemann, Roland Maier [Hrsg.]: Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern, Stuttgart 2013, S. 305-320).


1933: Verbot homosexueller Lokale, Vereine und Publikationen

Emanzipationsbewegung: “Gefahr für Volk, Staat und Rasse”

Führende Ideologen der NSDAP wie z. B. Dr. jur. Rudolf Klare werteten die erzielten Erfolge der homosexuellen Emanzipationsbewegung in der Weimarer Republik als “Rassenentartung”:

“Die starke Betonung der Erotik in der Kultur des Zwischenreiches, die Zersetzung der Moralbegriffe in den Jahren nach dem Kriege hat den Bestrebungen, die auf eine Abschaffung des § 175 StGB gerichtet waren, ungeahnten Auftrieb gegeben […]. In einer Menge neuer Zeitschriften trugen die Homosexuellen ihre Ideen immer von neuem wieder vor. […] Da diese Schriften an jedem Kiosk, bei jedem Zeitungshändler auslagen, war die Breitenwirkung entsprechend groß und intensiv. Abendliche Zirkel und Klubs homosexueller Männer oder Frauen waren sehr beliebt. In deutschen Großstädten wurde öffentlich zu Bällen eingeladen.” Klare kritisierte die Unentschlossenheit des Gesetzgebers, die sich “lähmend nicht nur auf die Tätigkeit der polizeilichen, sondern auch der gerichtlichen Vollzugsorgane” gelegt habe. Die Folge davon sei “eine erschreckende Zunahme homosexueller Betätigung” gewesen, “die zu einer Gefahr für Volk, Staat und Rasse werden muß, wenn ihr nicht von Seiten des Strafgesetzgebers mit rücksichtsloser Energie und Entschiedenheit Einhalt geboten wird.” (1)

Freiräume schnell zerstört

Dementsprechend zerstörte die NSDAP die in der Weimarer Republik aufgebauten Freiräume sexueller und geschlechtlicher Minderheiten nach ihrer Machtübernahme am 30. Januar 1933 sehr schnell. Schon am 23. Februar 1933 erließ der Preußische Minister des Innern Hermann Göring eine Verordnung zur Schließung von Gaststätten, die “zur Förderung der öffentlichen Unsittlichkeit mißbraucht werden.” Dazu wurden “Schankwirtschaftsbetriebe” gezählt, “in denen ausschließlich oder überwiegend Personen verkehren, die der widernatürlichen Unzucht huldigen”. (2) Bereits am folgenden Tag wurde an Kiosken und Zeitungsständen, in Mietbüchereien und Buchhandlungen der Vertrieb von “Schmutz- und Schundschriften” verboten. (3) Keinesfalls verstanden die “braunen Machthaber” darunter “nur” Pornographie, sondern z. B. auch alle aufklärerischen und belletristischen Schriften der homosexuellen Emanzipationsbewegung. Homosexuelle Zeitschriften wie Blätter für Menschenrecht, Die Freundin und Das Freundschaftsblatt erschienen im Februar/März 1933 zum letzten Mal. Im März 1933 stellte der Bund für Menschenrecht im gesamten Deutschen Reich seine Aktivitäten ein. (4)

Der “Kampf gegen Schmutz und Schund”

In Berlin als Verlags- und Vereinssitz der meisten homosexuellen Publikationen und Organisationen ergriffen die Nationalsozialisten zuerst Maßnahmen gegen einzelne Aktivisten und Institutionen der homosexuellen Emanzipationsbewegung. Es gab Verhaftungen führender Repräsentanten homosexueller Vereine wie z. B. Kurt Hillers als Aktivist des Wissenschaftlich humanitären Komitees am 23. März 1933. Das Institut für Sexualwissenschaft des Arztes Magnus Hirschfeld wurde am 6. Mai 1933 zerstört. Mehr als 6.000 Zeitschriften, Bücher und Fotos wurden bei fünf Durchsuchungen der Privat- und Verlagsräume des homosexuellen Emanzipationsaktivisten Adolf Brand zwischen dem 3. Mai und dem 29. November 1933 beschlagnahmt. Auch in Baden und Württemberg wurden die Bibliotheken und Buchhandlungen von allen Schriften der homosexuellen Emanzipationsbewegung “gesäubert”. Z. B. wurden in Durlach, Emmendingen, Heidelberg, Karlsruhe, Kehl, Offenburg, Pforzheim und Wertheim im Mai und Juni 1933 unter maßgeblicher Beteiligung der Hitlerjugend und nationalsozialistischer Studentenorganisationen Bücherverbrennungen organisiert und durchgeführt.

Bücherverbrennung in Karlsruhe

Unter der Überschrift “Der Kampf gegen Schmutz und Schund” berichtete die Badische Presse vom 18. Juni 1933: “Den effektvollen Abschluß der ersten kulturellen Kampfwoche gegen Schmutz und Schund bildete das am Samstagabend auf dem Schloßplatz abgehaltene Sonnwendfeuer der Hitlerjugend. Trotz des strömenden Regens marschierten gegen 8 Uhr von allen Seiten die geschlossenen Kolonnen der Hitlerjugend auf den Schloßplatz. Östlich des Denkmals des ersten badischen Großherzogs Karl Friedrich war ein mächtiger Holzstoß, in dessen Inneren die von der Hitlerjugend gesammelten Bücher und Broschüren undeutscher Art aufgestapelt waren. Gegen ½ 9 Uhr wurde der Holzstoß von Feuerwehrleuten in Brand gesetzt. Gewaltige Flammen loderten gegen den Himmel, als die Scharen der Hitlerjugend mit ihren Spielmannszügen und Musikkapellen sich um das Denkmal gruppierten. Nach dem von einem Spielmannszug gespielten Liede ‚Volk ans Gewehr‘ hielt Kultusminister Dr. Wacker eine Ansprache, in der er darauf hinwies, daß die Jugend den Kampf gegen Schmutz und Schund aufgenommen habe […] als Ausdruck des Willens, […] freie Bahn zu schaffen für einen neuen Geist eines neuen Geschlechts.” (5)

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Einweihung eines Gedenksteins auf dem Universitätsplatz in Heidelberg am 17. Mai 2011. Zu den von den Nationalsozialisten geächteten und verfolgten Autorinnen und Autoren gehörten Aktivisten der homosexuellen Emanzipationsbewegung wie z. B. Kurt Hiller, der in Heidelberg an der Ruprecht-Karls Universität promoviert hatte
(Quelle: http://www.kurpfaelzischer-verlag.de/htm/43%20Pressespiegel.htm)

Haltung katholischer Kirchenkreise

Bereits in Görings Runderlass vom 24. Februar 1933 wurde bei den durchzuführenden Maßnahmen eine “enge Zusammenarbeit mit den innerhalb der christlichen Kirchen bestehenden Vereinigungen zur Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit” (6) empfohlen. Nach der Deutschen Allgemeinen Zeitung vom 6. April 1933 hatte die angestrebte Zusammenarbeit der Nationalsozialisten mit den christlichen Kirchen ein positives Echo seitens des Vatikans ergeben: “Der Vatikan begrüßt den Kampf des nationalen Deutschlands gegen Schund und Schmutz. Die scharfen Maßregeln, die der preußische Innenminister Göring zur Bekämpfung von Schund und Schmutz in Wort und Bild erlassen hat, […] haben in vatikanischen Kreisen starke Beachtung gefunden. Man erinnert daran, daß Pius XI. zu wiederholten Malen und mit äußerstem Nachdruck in seinen letzten Enzykliken die grundsätzliche Bedeutung des Abwehrkampfes gegen Schund und Schmutz für die körperliche und geistige Gesundheit von Familie und Volk betont hat und begrüßt aufs lebhafteste die Art und Weise, wie entschlossen und zielbewußt im neuen Deutschland dieser Kampf aufgenommen wird.” (7)

Das Ende der Emanzipationsbewegung für viele Jahre

Wie die Orte des homosexuellen Vergnügens und die homosexuellen Vereine in Baden und in Württemberg genau verschwanden, ist uns nicht bekannt. Wir wissen lediglich, dass die genannten Maßnahmen noch im Jahr 1933 das Ende der homosexuellen Emanzipationsbewegung in Baden und Württemberg für eine lange Zeit besiegelten. Doch trotz dieses radikalen Einschnitts wurden gleichgeschlechtlich Liebende, die nicht in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten oder gar selbst in der NS-Bewegung aktiv waren, bis zur “Mordaktion Röhm” am 30. Juni 1934 weitgehend in Ruhe gelassen. Die Verfolgung homosexueller Männer gehörte bis zu diesem Zeitpunkt nicht zum offiziellen Aufgabenbereich der Politischen Polizei. Zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 30. Juni 1934 kann von einer aktiven, systematisch organisierten Verfolgung “gewöhnlicher” homosexueller Männer im nationalsozialistischen Staat noch nicht die Rede sein. In dieser Zeitphase nahmen sich SA und Gestapo vor allem Personen aus der Arbeiterbewegung, also Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschafter vor, verschleppten diese in sogenannte “wilde” Konzentrationslager und terrorisierten sie mit dem Ziel der Einschüchterung und Unterdrückung aller politischer Gegner der NS-Diktatur. (8)

Quellen:
(1) Rudolf Klare: Homosexualität und Straftrecht, Hamburg 1937.
(2) Günter Grau: Homosexualität in der NS-Zeit. Frankfurt am Main 1993, S. 56.
(3) Günter Grau: Homosexualität in der NS-Zeit. Frankfurt am Main 1993, S. 58.
(4) Jürgen Müller: Ausgrenzung der Homosexuellen aus der Volksgemeinschaft. Köln 2003. S. 161.
(5) Siehe http://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/buecherverbrennung/karlsruhe1933/3inszenierung/badpresse18061933, zuletzt gesehen am 11.9.2016.
(6) Günter Grau: Homosexualität in der NS-Zeit. Frankfurt am Main 1993, S. 60.
(7) Zitiert nach Günter Grau: Homosexualität in der NS-Zeit. Frankfurt am Main 1993, S. 59.
(8) Siehe Till Bastian: Homosexuelle im Dritten Reich – Geschichte einer Verfolgung. München 2000. S. 33 und 51.


1934: “Mordaktion Röhm” – Auftakt zur Bekämpfung als “Staatsfeinde”

Auftakt der Verhetzung homosexueller Männer als “Staatsfeinde” und “Jugendverderber” waren die Ereignisse im Sommer 1934, die sogenannte “Nacht der langen Messer”. Am 30. Juni 1934 ließ Hitler nahezu die gesamte SA-Führung um den bekanntermaßen homosexuellen Stabschef Ernst Röhm sowie weitere missliebige Personen ermorden. Begründet wurde dies mit der Abwehr eines angeblich geplanten Putschversuchs sowie mit der rigorosen “Säuberung” der NS-Organisationen von “homosexueller Verseuchung”. (1) Homophobie wurde als ein wirkungsvolles Instrument eingesetzt, um die eigentlichen Gründe der Ausschaltung von Röhm zu verschleiern. Entgegen der offiziellen Propaganda, bei der sich die NSDAP bereits im Namen mit der demagogischen Verwendung der Begriffe “Sozialismus” und “Arbeiterpartei” als Anwalt der kleinen Leute ausgab, suchte die NSDAP-Führung das Bündnis mit den bestehenden Eliten in Wirtschaft und Militär. Eine Rolle spielte dabei, dass die NS-Führung um Hitler jene Kräfte des sogenannten “braunen Bolschewismus” in der SA und in der NSDAP beseitigen wollte, die einer kriegstauglichen (Hochrüstungs-)Allianz mit den konservativen Eliten von Großbanken, Industriekonzernen und der Reichswehr im Wege standen. Dazu wurde die angeblich ohne Klassengegensätze gedachte ‚arische Volksgemeinschaft’ verstärkt propagiert. In dieser hatten neben der politischen und gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung und anderen Minderheiten auch männliche Homosexuelle als „bevölkerungspolitische Blindgänger“ keinen Platz. Als „verweichlicht“ stigmatisiert, widersprachen sie fundamental dem NS-Leitbild des soldatisch geprägten Mannes.

“Ich will Männer als SA-Führer”

Auch in Baden und Württemberg wurde die Homosexualität Röhms und weiterer SA-Führer massiv über Rundfunk, Presse sowie Litfaßsäulenplakate skandalisiert. Im Schwäbischen Merkur vom 3. Juli 1934 wurde Hitler z. B. wie folgt zitiert: “Ich möchte insbesondere, dass jede Mutter ihren Sohn in SA, Partei und HJ geben kann, ohne Furcht, er könne dort sittlich oder moralisch verdorben werden. Ich wünsche daher, dass alle SA-Führer peinlichst darüber wachen, dass Verfehlungen nach Paragraph 175 mit dem sofortigen Ausschluß des Schuldigen aus SA und Partei beantwortet werden. Ich will Männer als SA-Führer sehen und keine lächerlichen Affen.”

Dass diese homophobe Propaganda Erfolg hatte und Hitler durch “das harte Durchgreifen” als “Saubermann gegen den Sittenverfall” an Ansehen gewann, spiegelte sich sogar in der SPD-Exilpresse wider. (2) Nicht die Entrüstung über die Morde, sondern über die Homosexualität Röhms stand im Mittelpunkt der Wahrnehmung breiter Teile der deutschen Bevölkerung.

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(Quelle: siehe (4), S. 23)

Zu “Staatsfeinden” erklärt

Das Bild der Cliquenbildung durch homosexuelle “Verbrecher” und “Jugendverderber”, die durch “Verweichlichung” den NS-Männerstaat gefährdeten, tauchte hier erstmals auf. Homosexuelle Männer wurden nun zu Staats- und Volksfeinden erklärt. Ihre Bekämpfung wurde unter Führung des Reichsführers-SS Heinrich Himmler, ab 1936 auch Chef der Deutschen Polizei, zu einer relevanten Aufgabe der Politischen Polizei, die diese mit einer bis dahin nicht gekannten Intensität und Härte, einschließlich der gefürchteten KZ-Einweisungen, bis zum Kriegsbeginn 1939 vorantrieb. (3)

“Reif werden – rein bleiben”

Nach der “Mordaktion Röhm” kam es auch bei der Hitlerjugend zu “Säuberungen”. So wurde z. B. bei der Hitlerjugend Esslingen das gemeinsame Onanieren von Jugendlichen als “sittliche Verfehlung” im Januar 1938 geahndet. Zur ideologischen Beeinflussung wurde die Broschüre “Reif werden – rein bleiben – eine Gesundheitsaktion der HJ” eingesetzt. In ihr wird vor “Tangojünglingen und ähnlichen Brüdern” gewarnt, die andere vom “natürlichen Weg” abbringen wollten, “weil sie selbst unnatürlich sind.” Dort heißt es u. a.: “Es gibt nicht viele derartiger Menschen, aber es kann euch hier und dort doch einer begegnen. Sie sind immer verdächtig, wenn sie sich mit euch allein über derartige Fragen unterhalten wollen. Sie sind auch nie richtig soldatisch und hart, sondern es sind letzten Endes doch immer weiche Brüder, die keinem richtig ins Auge sehen können.” Die Jugendlichen wurden aufgefordert, diesen zu sagen, sie sollten “mit ihren jüdischen Angelegenheiten aufhören” und ihnen die Antwort geben, “die auch für den Juden immer die nachdrücklichste war: das ist die Antwort mit der Faust!” (4)

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(Quelle: siehe (4), S. 2).
Quellen:
(1) Susanne zur Nieden schreibt, “dass die in Deutschland weitverbreitete Homophobie für die Ereignisse um den so genannten ‚Röhm-Putsch‘ ein nicht unwesentlicher, von der historischen Forschung bislang zu Unrecht vernachlässigter Faktor war”. Vgl. Susanne zur Nieden (Hg.): Aufstieg und Fall des virilen Männerhelden – Der Skandal um Ernst Röhm und seine Ermordung. Homosexualität und Staatsräson. Frankfurt am Main 2005, S. 151.
(2) Vgl. Alexander Zinn: Die Bewegung der Homosexuellen – Die soziale Konstruktion des homosexuellen Nationalsozialisten im antifaschistischen Exil. In: Detlef Grumbach (Hg.): Die Linke und das Laster. Schwule Emanzipation und linke Vorurteile, Hamburg, MännerschwarmSkriptverlag1995, S. 38-79.
(3) Vgl. Susanne zur Nieden: Der homosexuelle Staatsfeind. Zur Geschichte einer Idee, in Lutz Raphael / Heinz-Elmar Tenorth (Hg.): Ideen als gesellschaftliche Gestaltungskraft in Europa der Neuzeit, München 2006, S. 395-427.
(4) Ralf Bogen, Dieter Salwik, Mathias Strohbach, Thomas Ulmer in: Schwulst—Sonderheft Nr. 3 / April 2010 – ein Gemeinschaftsprojekt von Schwulst e. V. und Weissenburg e. V. (Hrsg.).

1935: Die Verschärfung des § 175

Eine wichtige Grundlage für die Ausdehnung der Polizeiaktivitäten war die Verschärfung des § 175 Reichsstrafgesetzbuch (RStGB) „Unzucht zwischen Männern“ und seine Erweiterung um den § 175 a „Schwere Unzucht“, die am 1. September 1935 in Kraft traten und bis zum 1. September 1969, also insgesamt 34 Jahre lang galten.

Verbot aller sexuellen Handlungen

War vor dieser Gesetzesänderung “nur” die “widernatürliche Unzucht” zwischen Männern verboten, worunter die damalige Rechtsprechung beischlafähnliche Handlungen, insbesondere den Analverkehr, subsumierte, war jetzt durch die Formulierung “mit einem anderen Mann Unzucht treiben” das Totalverbot aller sexuellen Handlungen verfügt. Der gesetzliche Tatbestand der Unzucht galt bereits als erfüllt, wenn “objektiv das allgemeine Schamgefühl verletzt” (1) wurde, wozu eine gegenseitige Berührung nicht mehr erforderlich war. Selbst Liebesbriefe konnten zu Verurteilungen führen. Damit entfiel für die Polizei der schwierige Nachweis von sogenannten beischlafähnlichen Handlungen und homosexuelle Männer konnten sich nicht mehr damit herausreden, dass es beispielsweise “nur” zur wechselseitigen Onanie gekommen sei.

§ 175 im Wortlaut der NS-Fassung

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Quelle siehe (2).

Der neue § 175 a

Ergänzend kam § 175 a “Schwere Unzucht” hinzu, worunter Fallgestaltungen fielen, die mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren geahndet wurden. Die am häufigsten in der NS- und in der Nachkriegszeit zur Anwendung gelangte Ziffer 3 beinhaltete die Verführung einer männlichen Person unter 21 Jahren “zur Unzucht” durch eine Person über 21 Jahren.

§ 175 a im Wortlaut der NS-Fassung

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Quelle siehe (2).

Steigerung der Verurteilungszahlen

Die Zahl der § 175-Verurteilungen in den Oberlandesgerichtsbezirken Karlsruhe und Stuttgart stieg von 90 in 1931 über 111 in 1932 bis 425 in 1936, also um mehr als das Vierfache (Homosexualität und Sodomie wurden noch nicht getrennt erfasst, in den Zahlen seit 1935 sind auch die 175 a- und 175 b-Verurteilungen enthalten). (2) Reichsweit kam es bis 1938 zu einer Verzehnfachung der Verurteilungen (853 Verurteilungen im Jahr 1933 gegenüber 8.562 im Jahr 1938 – weitere Details siehe Verfolgung in Zahlen von Rainer Hoffschildt). (3)

§ 175 und Reinhaltung der Rasse

1935 wurden auch die “Nürnberger Gesetze” erlassen, wonach das Zusammenleben von “Volksgenossen” mit “Jüdinnen” und “Juden” verboten wurde. Zur § 175-Verschärfung gab es nicht nur einen zeitlichen Zusammenhang. Heinrich Himmler stellt die Verfolgung homosexueller Männer in den Rahmen der Rassenpolitik und maß ihr die gleiche Bedeutung zu wie dem Verbot der “Mischehe”: “Wie in der Frage der Mischehe […] so müssen wir auch in der Beurteilung der rassevernichtenden Entartungserscheinungen der Homosexualität zurückkehren zu den nordischen Leitgedanken der Ausmerze der Entarteten. Mit der Reinhaltung der Rasse steht und fällt Deutschland.” (4)

Quellen:
(1) RGSt (Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen) Band 73, S. 78, Zitat: S. 80f.(14) Rainer Hoffschildt: Statistik der Verfolgung homosexueller Männer im heutigen Land Baden-Württemberg – 1882–1994 (unveröffentlichtes Manuskript), Hannover 2011.
(2) Rainer Hoffschildt: Kurze Chronik der Schwulen in Baden-Württemberg mit dem Schwerpunkt Nordbaden – Zusammenstellung aufgrund von Hinweisen aus dem Schwullesbischen Archiv Hannover (SARCH), Hannover 2015
(3) “Reichskriminalstatistik. Verurteilungen wegen widernatürlicher Unzucht gemäß §§175, 175a und 175b RStGB” – zitiert nach Günter Grau: Lexikon zur Homosexuellenverfolgung 1933-1945, Berlin 2011, S. 303.
(4) Walter Wuttke: Die Verfolgung der Homosexuellen im Nationalsozialismus. In: Berliner Institut für Lehrerfort- und Weiterbildung und Schulentwicklung (Hg.): »… die vielen Morde …« – Dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. Berlin 1999. S. 153ff


Ab 1936: Systematische Erfassung und Verfolgung

Eine weitere Stufe der Verfolgung war die systematische Erfassung sowie die zentrale Regelung staatspolizeilicher Maßnahmen gegen homosexuelle Männer, wozu spezifische Verfolgungsstrukturen sowohl in Berlin als auch bei den regionalen Kriminal- und Politischen Polizeidienststellen auf- bzw. ausgebaut wurden.

“Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung”

1936 wurde auf Veranlassung von Himmler eine „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung“ geschaffen. Diese war formal zunächst dem in Berlin ansässigen Preußischen Landeskriminalpolizeiamt zugeordnet, jedoch von der Gestapo personell geleitet. Mit Beginn des II. Weltkriegs im September 1939 wurde die Leitung der Reichszentrale dem Reichskriminalpolizeihauptamt unterstellt (Amt V des neu geschaffenen Reichssicherheitshauptamts).

Himmlers Geheimerlass

Im Schreiben Himmlers vom 1. Oktober 1936 an alle Kriminal- und Staatspolizeistellen mit dem Betreff “Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung – Geheim” wurden “die homosexuelle Betätigung einer nicht unerheblichen Schicht der Bevölkerung” sowie die “hohe Zahl von Abtreibungen” als eine “erhebliche Gefährdung der Bevölkerungspolitik und Volksgesundheit” gewertet, die eine “wirksame Bekämpfung dieser Volksseuchen” mehr als bisher erfordere. Der „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“ sei in den Fällen des § 218 (Abtreibung) und in besonderen Fällen der §§ 175, 175a Meldung zu erstatten. Hierbei sei anzugeben, “ob und aus welchem Grunde staatspolizeiliche Maßnahmen erforderlich erscheinen”, wozu auch KZ-Einweisungen zählen konnten. (1)

Wie die regionale Polizei vorzugehen hatte

Die erste Anordnung vom 19. Dezember 1936 zum Geheimerlass von Himmler ist zwar nicht mehr auffindbar, Rückschlüsse auf sie lassen jedoch dazu ergangene Richtlinien der Kriminalpolizeistelle Kassel vom 11. Mai 1937 zu. Demnach verlangte Himmler vierteljährlich Listen von allen Staatspolizei- und Kriminalpolizeistellen über die angezeigten Fälle von Homosexualität und Abtreibungen und über die im Zusammenhang damit erfolgten Festnahmen. Zu bekämpfen seien “homosexuelle Männer, die in der Öffentlichkeit Anstoß erregen”, womit insbesondere Strichjungen gemeint waren. Diese seien “durch ständige Überwachung der Verkehrsstraßen, der Bahnhöfe, Anlagen, Bedürfnisanstalten, Arbeitsämter, Wirtschaften usw. ggf. unter Zuhilfenahme von Vertrauenspersonen zu überführen”. Auch jene homosexuellen Männer seien “zu bekämpfen”, die sich mehr im Geheimen betätigten. Als geeignete Auskunftspersonen wurden „Hotelpförtner, Gepäckträger auf den Bahnhöfen, Kraftdroschkenkutscher, Aufwartemänner in den Bedürfnisanstalten, Badewärter und Friseure“ angeführt. Sämtliche als Homosexuelle erkannten Männer seien zwecks polizeilicher Behandlung “zu sistieren, zu photografieren und zu daktyloskopieren”. (2) Seien ihnen strafbare Handlungen nicht nachzuweisen, so seien sie keineswegs sofort wieder zu entlassen. Sie und ihre Wohnräume müssten eingehend nach Briefen von Gleichgesinnten und Freunden durchsucht werden. (3)

Auf einem Vordruck B mussten die Polizeibeamten neben den Personalien der homosexuellen Männer auch die Namen ihrer Sexualpartner angeben. Sie mussten vermerken, ob und wann diese festgenommen und in welche Anstalt sie gegebenenfalls gebracht worden waren.

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Gestapo-Formular zur Meldung von “Sittlichkeitsverbrechen” bei der “Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung”. Die Nationalsozialisten differenzierten nicht zwischen sexuellen Handlungen zwischen erwachsenen Männern und Menschen, die sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174) und von Kindern (§ 176) praktizierten
(Quelle:
Rainer Hoffschildt: Kurze Chronik der Schwulen in Baden-Württemberg mit dem Schwerpunkt Nordbaden – Zusammenstellung aufgrund von Hinweisen aus dem Schwullesbischen Archiv Hannover (SARCH), Hannover 2015)

Bekämpfung auch im ländlichen Bereich

Die Sicherheitspolizei umfasste die Geheime Staatspolizei und die Kriminalpolizei. Ihr Chef, Reinhard Heydrich, forderte mit seinem Rundschreiben vom 4. März 1937, dass die Beamten aller Polizeibehörden bei § 175-Vergehen “aufs engste” zusammenarbeiten. (4) “Die aktive Bekämpfung der Homosexualität ist Aufgabe der Kriminalpolizei und der Gestapo” lautete entsprechend die Überschrift des Stuttgarter Rundschreibens Nr. 94 des Sicherheitsdienst (SD-)Unterabschnitts Württemberg und Hohenzollern vom 8. Juli 1937. Dieses ging an die SD-Außenstellen Ulm, Heilbronn, Göppingen, Ludwigsburg, Schwäbisch Hall, Haigerloch, Horb und Riedlingen. Der Beobachtung der Vergehen gegen § 175 sei “besondere Aufmerksamkeit zu widmen”. “Sämtliche” im Bereich der Außenstellen vorkommende Fälle seien “umgehend” zu melden. (5) Dies belegt, mit welch hoher Priorität die Homosexuellenverfolgung selbst im ländlichen Raum praktiziert werden sollte.

Bekämpfung missliebiger Gruppen

Der Vorwurf der Homosexualität war für den NS-Staat seit der “Mordaktion Röhm” auch ein geeignetes taktisches Mittel, um gegen verschiedene missliebige Personen und Gruppen vorzugehen. Er machte davon Gebrauch unter anderem bei den Sittlichkeitsprozessen gegen katholische Geistliche und, wie das folgende Beispiel aus Württemberg zeigt, bei der Bekämpfung der Bündischen Jugend.

Bündische Jugend und Hans Scholl

Beamte der Stapoleitstelle Stuttgart, unter ihnen der Kriminalangestellte Rohm, verhafteten in Ulm am 11. November 1937 elf Jugendliche im Alter zwischen zwölf und achtzehn Jahren. Im Anschluss an Wohnungsdurchsuchungen wurden fünf der Jugendlichen noch am gleichen Abend von Gestapobeamten nach Stuttgart gebracht, ohne dass ihnen oder ihren Eltern Grund und Ziel der Fahrt genannt wurden. (6)  Alle kamen ins Untersuchungsgefängnis und wurden stundenlang in der Stapoleitstelle Stuttgart verhört. Acht Tage blieben sie in Haft. Die zahlreichen Verhöre der festgenommenen Jugendlichen, die zum Ziel hatten, Beweise für homosexuelle Handlungen zu finden, wurden von Polizeiinspektor Schurer, Kriminalangestellten Rohm sowie den Kriminalsekretären Diemer und Oesterle, zum Teil in Anwesenheit von SS-Untersturmführer Reichle (SD), SS-Oberscharführer Engelmaier, SS-Unterscharführer Drexel (SD) sowie Gefolgschaftsführer Peise durchgeführt. (7) Wie die Gestapobeamten die Jugendlichen unter Druck setzten, geht aus der Urteilsbegründung des Stuttgarter Sondergerichts hervor:

“Der Zeuge, der jetzt dreizehn Jahre alt ist und einen sehr offenen und glaubwürdigen Eindruck machte, hat zuletzt unter Tränen immer wieder angegeben, dass er damals vor der Polizei die Unwahrheit gesagt habe, weil der vernehmende Beamte, nachdem er wahrheitsgemäß gesagt habe, dass er einmal mit Reden im Schlafsack genächtigt habe, ihn so lange immer wieder einen Lügner geheißen habe, bis er den Vorhalt des Beamten, Reden habe nach seinem Geschlechtsteil gegriffen, bestätigt habe.” (8)

Durch gezielte Nachfragen und Drohungen hatte die Gestapo einen der Jugendlichen, Rolf F., zu der Aussage gebracht, dass es zwischen ihm und Hans Scholl zu “unzüchtigen Handlungen” gekommen sei. Daraufhin wurde Letzterer am 13. Dezember 1937 von den Gestapobeamten Schurer und Rohm in seiner Kaserne in Bad Cannstatt abgeholt und zu Verhören ins „Hotel Silber“ gebracht. Die erste Anzeige lautete auf “Unzucht mit einem Untergebenen” nach § 175 a Ziff. 2. Eine weitere folgte wegen verbotener Betätigung im Sinne der Bündischen Jugend. Hans Scholl musste die Zeit bis zum 30. Dezember 1937 im Polizeigefängnis in Stuttgart verbringen.

Am 2. Juni 1938 stellte das Sondergericht in Stuttgart das Verfahren gegen Hans Scholl ein. Die Richter waren zu dem Schluss gekommen, dass “das Verhalten des damals 17-jährigen Angeklagten als jugendliche Verirrung eines sonst anständigen und auch geschlechtlich normal empfindenden Menschen angesehen werden” könne. (8)

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Die Geheime Staatspolizei – Staatspolizeileitstelle Stuttgart setzte den Vorwurf der Homosexualität gezielt im Kampf gegen die Bündische Jugend ein, wovon auch der spätere Widerstandskämpfer der Weißen Rose, Hans Scholl, 1937 mit der oben dargestellten Anzeige betroffen war (Quelle: Landesarchiv NRW – Abteilung Rheinland – Gerichte, Rep. 17, Nr. 292).

Einweisungen in Strafgefangenenlager durch die Justiz

Von Seiten der Justiz – einschließlich der Militärgerichte – wurden homosexuelle Männer zur Strafverbüßung in Justiz- und Militärstrafgefangenenlager eingewiesen, insbesondere in die durch das Gefangenenlied “Wir sind die Moorsoldaten” bekannt gewordenen Emslandlager sowie in das Strafgefangenenlager Rodgau-Dieburg. Mehr als 1/5 der in unserer Gedenkkarte dargestellten Männer waren zeitweise in den Emslandlagern und ca. 1/3 waren zeitweise im Strafgefangenenlager Rodgau-Dieburg inhaftiert.

Die Moor-Strafgefangenenlager im Emsland
– mehr als 1/5 der in unserer Gedenkkarte dargestellten Männer waren zeitweise dort inhaftiert


Die Emslandlager an der Grenze zu den Niederlanden
(Grafikquelle: Von Bruno Brückner – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=16692165)

Als Emslandlager werden fünfzehn Konzentrations-, Strafgefangenen-, Kriegsgefangenen- und Militärstrafgefangenenlager im Emsland und in der Grafschaft Bentheim bezeichnet. Die ehemaligen Konzentrationslager Börgermoor und Neusustrum wurden im Sommer 1934 und Esterwegen ab Januar 1937 zu Strafgefangenenlager umgewandelt, die der Reichsjustizverwaltung unterstanden. Ab 1937 wurden mit dem weiteren Ausbau der Lager Gefangene aus Strafanstalten des gesamten Reichsgebiets eingewiesen. Aus dem Zuchthaus Ludwigsburg sind Mitteilungsschreiben über die Einweisung in eines der Emslandlager von folgenden sieben Personen überliefert und bei deren Biografie / Skizze aufrufbar:

Die Generalstaatsanwaltschaften legten die Größe der Gefangenenkontingente aus den jeweiligen Vollzugsanstalten fest. Wegen der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Belegung der Emslandlager verpflichtete das Reichsjustizministerium im September 1937 die Vollzugsanstalten, künftig monatlich die Zahl der „moorfähigen“, d. h. „gesundheitlich voll geeigneten“ Zuchthausgefangenen mitzuteilen. Die Gefangenen sollten einen Strafrest von mindestens sechs Monaten bzw. nicht mehr als zehn Jahren haben. Häftlinge, die jünger als 21 bzw. älter als 50 Jahre waren, sollten „mit Rücksicht auf die Art der Arbeiten und die besonderen Lagerverhältnisse“ nicht ausgewählt werden. (9)

Nach jetzigem Kenntnisstand waren in folgenden sieben Emslandlager Männer mit Bezug zu Baden und Württemberg unter dem Vorwurf eines homosexuellen Vergehens inhaftiert:

  • Die meisten NS-Opfer (21 Männer) mit Bezug zu Baden und Württemberg sind in das Strafgefangenenlager VII Esterwegen eingewiesen worden: Kurt Dietrich Berner, Georg Wilhelm Bode, Karl Dietz, Friedrich Esswein, Hans F., Aloysius Gabryszcak, Friedrich Gebhardt, Karl Griesinger, Ernst Haug, Paul Hug, Wilhelm Jakob, Heinz Helmut Pappert, Michael Pregler, Willy Schönholz, Eugen Julius Schuster, Friedrich Karl Schweiker, Hermann Sigismund, Otto Thele, Bruno Wölkert, Kurt Fritz Wolpert, Ludwig Zwingert.
  • Im Strafgefangenenlager I Börgermoor waren es 17 Personen: Kurt Baumgart, Erich Cattaneo, Adolf Fischer, Eugen Fischer, Friedrich Gebhardt, Karl Griesinger, Heinz Henschke, Wilhelm Jakob, Josef Lohmann, Ernst Augustin Mennet, Rudolf Pfaff, Eugen Friedrich Rot, Heinrich Schreckinger, Wilhelm Steiger, Karl St., Wilhelm Ludwig Weiser, Hans Winterhalter.
  • Im Strafgefangenenlager IV Walchum waren es 16 Personen: Gustav Andler, Herbert Bauch, Josef Franz Bayer, Erich Cattaneo, Herbert Gerhardt, Albert Hellhund, Theodor Hotz, Helmut Köhrer, Wilhelm Lindner, Karl R., Eugen Friedrich Rot, Heinrich Schreckinger, Wilhelm August Tohak, Anton Weingärtner, Hans Winterhalter, Franz Wolff.
  • Im Strafgefangenenlager II Aschendorfermoor waren es 13 Personen: Johann Bergmüller, Karl Feidengruber, Herbert Gerhardt, Ernst Haug, Paul Hug, Karl Lohmele, Jakob Maser, Albert Nagel, Otto Schorer, Friedrich Karl Schweiker, Hermann Sigismund, Franz Wolff, Leonhard Zeiner.
  • Im Strafgefangenenlager III Brual-Rhede waren es sechs Personen: Paul Hug, Wilhelm Jakob, Eugen Julius Schuster, Anton Weingärtner, Leonhard Zeiner, Ludwig Zwingert.
  • Im Strafgefangenenlager V Neusustrum waren es ebenso sechs Personen: Gustav Andler, Friedrich Esswein, Reiner Felten, Karl Griesinger, Joseph Fidelius Schnetz, Otto Thele.
  • Im Strafgefangenenlager VI Oberlangen war es eine Person: Gustav Andler.


Zustände in den Moorlagern im Emsland

Insgesamt wurden in den Emslandlagern ca. 80.000 KZ-Häftlinge und Strafgefangene inhaftiert. Die Zahl der Kriegsgefangenen liegt zwischen 100.000 und 180.000, die überwiegend aus der Sowjetunion kamen, aber auch aus Frankreich, Polen, Belgien und Italien. Bis zu 30.000 Menschen, vorwiegend sowjetische Kriegsgefangene, kamen in den Emslandlagern ums Leben. (10)

Hans Esser, Texter des Liedes „Wir sind die Moorsoldaten“, beschreibt die Arbeiten im Moor: Die Gefangenen wurden zu Moorarbeiten verwendet, und zwar bestand diese Arbeit in der Anlage von Entwässerungsgräben. Die Gefangenen mussten zwei Stunden zum Arbeitsplatz marschieren und zwei Stunden wieder zurück in die Baracken. Die Arbeit war eine furchtbar schwere, die Gefangenen mussten bis zu den Knien im Wasser stehend den ganzen Tag mit schweren Schaufeln die Gräben ziehen … bekamen aber keine Gummistiefel und keine Handschuhe, sodass sich sehr rasch Krankheiten unter ihnen ausbreiteten… Die Behandlung der Gefangenen war die denkbar härteste, die Verpflegung eine miserable.“ (11)

Beispielhaft schilderte Eugen Fischer den Transport ausgehend vom Zuchthaus Ludwigsburg sowie die ersten Erfahrungen im Emslandlager: Unter den Strafgefangenen, die ins Moor abkommandiert waren, war auch ich darunter. Und so fuhren wir frohgemut am 20. Januar 1937 nachmittags vom Hohenasperg nach Ludwigsburg, um am Donnerstag (21.1.37) früh morgens um 3 Uhr mit dem Sonderzug nach dem Moor abzufahren. […] Von Ludwigsburg bis zur Endstation Döpgen saß ich mit einem Mitgefangenen […] ca. 11 Stunden. […] Jeder war sicher froh, dass es mit dem Eisenbahnfahren zu Ende war und wir stiegen aus; aber was war los, bis wir uns umsahen, hatten wir schon den Stiefel im Hinterteil und wurden ins Kreuz geschlagen […] Kein Wort durften wir sagen und miteinander sprechen […] Wir fuhren etwa 1 Stunde an einem Kanal entlang bis wir das Lager erreichten. Vor dem Lager wurden unsere Namen verlesen und immer 4 Mann wurden ins Büro [gerufen], wo wir unsere neue Gef. Nummer erhielten. Anschließend gings auf die Kleiderkammer. Bis ich dran war verging wieder über 1 Stunde. Und der kalte, eiskalte Wind pfiff über das Moor. Wir froren fürchterlich. Als ich an die Reihe kam, waren meine Hände so steif, dass ich nicht fähig war, meinen Rock aufzuknöpfen und bekam Schläge ins Gesicht. […] Wir Ludwigsburger kamen in die Baracke 3 […] Auf einmal hiess es raus zum Appell und schon stand ein Wachmeister an der Tür, denn im selben Moment, als es „raus“ hiess, sollten etwa 100 Mann schon im Freien sein. Derjenige, der nicht schnell genug raus kam, bekam mit dem Gummiknüppel.“ (weitere Informationen siehe Eugen FischerStaatsarchiv Ludwigsburg, E356 dV Bü 1069).

Einen ausführlichen Bericht über die Moorlager im Emsland hat Ernst Haug aus Schwäbisch Gmünd nach 1945 geschrieben, dem er den Titel gab: “S-KZ” – Soldaten-Konzentrations-Lager. Ein Tatsachenbericht aus dem S-KZ – Lager Esterwegen im Emslandmoor. Über die Zeit vom Dezember 1940 bis April 1945. Gegeben von dem ehem. Häftling Nr. 1918 / 40 Ernst Haug”. (siehe Ernst Haug – dort kann der Bericht als PDF-Datei angeschaut werden). Haug schrieb dazu: Ich habe in der Anlage: “S-KZ, Soldaten-Konzentrations-Lager” einen Teil der dortigen Erlebnisse niedergelegt. Einen wichtigen Teil über das Lagerleben selbst konnte ich noch nicht ausarbeiten, da ich hierzu seelisch und körperlich noch nicht in der Lage war. Mein Leben schloss ab mit dem Eintritt in das Lager. Ich hatte alles verloren: Familie, Gut, Stellung, Freiheit und Ehre. Ich stand in ESTERWEGEN, das den Namen trug “Die Hölle am Waldesrand”, allein. Post von Angehörigen blieb erst jahrelang aus, die Post eines Freundes der mir anfangs schrieb, ging von Lagerseite mit der Notiz “Bei einem Fluchtversuch erschossen” zurück. […] Hier in Süddeutschland war fast gar nichts von diesen Lagern bekannt, obwohl etwa Hunderttausend Soldaten während des Krieges die sechs Emslandlager durchliefen. […] Es wird jemand, der nicht selbst nackt an diesen Stätten stand, kaum begreifen können, was es bedeutet, dort Mensch gegen Menschen gewesen zu sein, welche Läuterung durchstanden werden musste, um den Mut zu behalten zur Selbsterhaltung inmitten all dieser am Rande des Lebens gestrandeten Kriegsschicksale. Dort wurde das Menschenrecht nicht nur bildlich sondern in der Tat mit Füssen getreten und ausgepeitscht. […] Ich habe in meinen Moor-Erinnerungen […] festgelegt, dass ich es einzig und allein dem Sieg der Vereinten Nationen verdanke, dass ich lebe.” (weitere Informationen siehe Ernst Haug)

 


Strafgefangenenlager Rodgau-Dieburg:
ca. 1/3 der in unserer Gedenkkarte dargestellten Männer waren zeitweise dort inhaftiert


(Quelle: https://www.rodgau.de/index.phtml?sNavID=1889.127&La=1)
Das Strafgefangenenlager Rodgau-Dieburg war ein Justizarbeitsgefangenlager im damaligen Kreis Dieburg in Hessen und existierte vom Frühjahr 1938 bis zur Befreiung Ende März 1945. Es bestand aus drei Einzellager mit jeweils mehreren Außenarbeitsstellen bzw. Nebenlagern: das Stammlager I Dieburg, das Stammlager II Nieder-Roden/Rollwald und das sogenannte Polenlager Eich. Diese wurden zentral von Dieburg aus verwaltet und waren der Generalstaatsanwaltschaft in Darmstadt unterstellt. Ziel war es, verurteilte Gefangene unter maximaler Ausbeutung als billige Arbeitskräfte zu nutzen, um ähnlich wie in den Emslandlagern Ödland für die landwirtschaftliche Verwertung fruchtbar zu machen. Mit Kriegsbeginn 1939 wurden die Gefangenen überwiegend mit Aufträgen für die Wehrmacht in der Rüstungsproduktion und zum Beseitigen von Kriegsschäden, Reparaturarbeiten für die Reichsbahn oder zum Bombenräumen eingesetzt. (12)

Ende März 1942 waren 2.611 Häftlinge  aus ganz Deutschland und Österreich inhaftiert und eingesetzt. Rainer Hoffschildt schätzt in seinem Beitrag „§ 175-Opfer im Strafgefangenenlager Rodgau in der Zeit des Nationalsozialismus“  den Anteil der § 175-Opfer unter den Häftlingen auf etwa 6 bis 9 %, der damit „exorbitant hoch“ liege. Hoffschildt zitiert in seinem Beitrag aus einem Schreiben des Vorstands der Gefangenenlager Rodgau-Dieburg vom 26. Juli 1940 an die Generalstaatsanwaltschaft Darmstadt, aus welchem hervorgeht, wie die homosexuellen Männer im Lager behandelt wurden:
„Um unzüchtigen Handlungen nach Möglichkeit vorzubeugen, habe ich folgende Maßnahmen getroffen:

  1. Die wegen Unzuchtshandlungen mit Männern Verurteilten sind derart in den Schlafräumen gelagert, daß nur ältere als ordentlich und normal veranlagt bekannte Gefangene in ihrer Nähe liegen.
  2. Die Namen an den Fußenden der Betten der wegen Unzuchtshandlungen mit Männern Verurteilten sind zum Zwecke der Kennzeichnung rot unterstrichen. Diese Gefangenen sind daher den Lagerleitern, Blockführern bzw. Abteilungsbeamten sowie den Lehrern u.s.w. bekannt, die gehalten sind, in erzieherischer Weise auf sie einzuwirken.
  3. In den Schlafräumen hängt ein Befehl aus, in dem zum Ausdruck gebracht ist, daß jede, auch die geringste unzüchtige Annäherung sofort, besonders vom Baracken-ältesten, zur Meldung zu bringen ist und daß jeder Gefangene, bei dem auch nur der Verdacht besteht, daß er sich einem anderen in unzüchtiger Absicht genähert hat, rücksichtslos mit der höchstzulässigen Hausstrafe belegt wird. Dieser Befehl wird von Zeit zu Zeit bei den Appellen von den Lagerleitern noch besonders bekanntgegeben.“ (13)

Zwischen 1938 und 1945 waren folgende 86 Personen und damit ca. ein Drittel der in unserer Gedenkkarte dargestellten Männer mit Bezug zu Baden und Württemberg im Strafgefangenenlager Rodgau-Dieburg inklusiv seiner Außenarbeitsstellen (bei Johannes (Hans) Kolb kann beispielhaft eine Karteikarte des Strafgefangenenlagers aufgerufen werden. Raimund Thil ist in diesem Lager gestorben):
Karl Bauer, Walter Baumgart, Otto Bayer, Theodor Beck, Wilhelm Beez, Fritz Bennecke, Edwin Blattner, Bernhard Paul Braun, Peter Michael Brühl, Max Bühl, Georg Dieterle, Boleslaw D., Josef E., Bernhard Elvers, Richard Friedhofer, Gerhard Fries, Fritz Geng, Gottlieb Giess, Maximilian Glass, Gottlob Gollmer, Johann Jakob Gräber, Heinz Grebe, Karl Grimm, Karl-Anton Hammer, Walter Lothar August H., Alfred H., Eugen Hartmann, Heinrich Hartmann, Friedrich Haug, Artur H., Valentin Hofmann, Alois Hörmann, Paul Hug, Albert Karl, Kasimir K., Hermann Klehr, Georg Klimas, Walter Köble, Paul Kodeweiss, Johannes (Hans) Kolb, Karl Köstel, Victor Kunstmann, Anton Eduard Liebel, Ernst L., Walter-Heinrich Lindemann, Josef Lohmann, Karl Metzger, Heinz M., Eugen Mössner, Wilhelm Friedrich Nagel, Rudolf Albert Herbert Nicolai, Albert Niemiec, Wilhelm Papies, Erich von Pfeil, Friedrich Rager, Rudi Remmele, Theodor Ries, Karl Rominger, Theodor Rostkothen, Emil Sälzer, Heinrich Schmid, Joseph Fidelius Schnetz, Wilhelm Scholand, Peter Schuler, Rudolf Schumacher, Helmut Schwarz, Engelbert Sollinger, Bruno Stütz, Alois Thieme, Raimund Thil (†), Adolf Vökt, Karl Johann Weber, Kurt Weber, Alfred Werner, Willi Werner, Hans Wilhelm, Erwin Winterbauer, Franz Wolff. Im Strafgefangenenlager Schlitz (Außenarbeitsstelle des Gefangenenlager Rodgau-Dieburg im Vogelsbergkreis) waren: Walter Baumgart, Max Bühl, Georg Dieterle, Walter Köble, Peter Schuler, Helmut Schwarz

Quellen:
(1) Zitiert nach Günther Grau (Hg.): Homosexualität in der NS- Zeit – Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung. Frankfurt am Main 1993, S. 119 ff.
(2) Sistieren = festnehmen, daktyloskopieren = Fingerabdrücke nehmen.
(3) Zitiert nach Günter Grau (Hg.): Homosexualität in der NS- Zeit – Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung. Frankfurt am Main 1993, S. 129ff.
(4) Günter Grau (Hg.): Homosexualität in der NS- Zeit – Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung. Frankfurt am Main 1993, S. 119 ff.
(5) Staatsarchiv Ludwigsburg SD-Dienststellen in Württemberg und Hohenzollern 1935–1945, K 110 Bü 35.
(6) Siehe Barbara Leisner: Sophie Scholl: “Ich würde es genauso wieder machen”. München 2000, S. 131.
(7) Landesarchiv NRW – Abteilung Rheinland – Gerichte, Rep. 17, Nr. 292.
(8) Urteil des Sondergerichts für den Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart gegen K. Zwiauer, H. Scholl u. a. vom 2.6.1938 – zitiert nach Herzer 2008, S. 12ff.
(9) siehe http://www.diz-emslandlager.de/ sowie http://www.gedenkstaette-esterwegen.de/, Dissertation vorgelegt von Carola v. Bülow: Der Umgang der nationalsozialistischen Justiz mit Homosexuellen, Tag der Disputation: 10. Juli 2000, siehe http://oops.uni-oldenburg.de/374/2/bueumg00.pdf sowie http://www.lager-rollwald.de/lager_von_sierian.htm, zuletzt abgerufen am 17.12.2016.
(10) Ebenda.
(11) zitiert nach: http://www.grundschule-friedrichsfehn.de/projekte/emslandlager/emslandlager/emslandlager.html, zuletzt abgerufen am 17.12.2016.
(12) siehe http://www.lagerrollwald.de/entstehung.htm, zuletzt abgerufen am 17.12.2016.
(13) siehe Rainer Hoffschildt: § 175–Opfer im Strafgefangenenlager Rodgau in der Zeit des Nationalsozialismus, siehe http://www.gleichgeschlechtliche-lebensweisen.hessen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaaatkj, zuletzt abgerufen am 17.12.2016.


Ab 1940: Systematische KZ-Einweisungen

Zwei der gefürchtesten Mittel der nationalsozialistischen Diktatur waren die “Vorbeugungshaft”, ein Instrument der Kriminalpolizei, und die “Schutzhaft”, ein Instrument der Gestapo. Während nicht einschlägig bekannte Personen mit einer Verwarnung davonkommen konnten, wurden “rückfällig” oder als “chronisch” eingestufte homosexuelle Männer dem Richter zugeführt, nach der Strafverbüßung in Vorbeugungs- oder Schutzhaft genommen und in ein Konzentrationslager eingewiesen. Einen Rechtsweg zur gerichtlichen Überprüfung solcher Anordnungen gab es nicht.

Von einer Kann- zu einer Muss-Anordnung

Bis in die ersten Monate des Zweiten Weltkriegs blieb die Einweisung von homosexuellen Männern in ein KZ eine zwar praktizierte, aber nicht systematisch gehandhabte Verfolgungsmaßnahme. (1) In der Richtlinie vom 4. April 1938 zum Erlass “Vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei” (vom 14. Dezember 1937) hieß es noch, dass für einen Mann, der wegen Straftaten “mindestens dreimal entweder zu Zuchthaus oder zu Gefängnis von mindestens 6 Monaten rechtskräftig verurteilt worden ist”, die polizeiliche Vorbeugungshaft in den “Besserungs- und Arbeitslagern (Konzentrationslagern) vollstreckt” werden könne. (2) War durch diese Kann-Bestimmungen den regionalen Polizeidienststellen noch ein gewisser Spielraum überlassen worden, ordnete Himmler dann am 12. Juli 1940 an, “in Zukunft alle Homosexuellen, die mehr als einen Partner verführt haben, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugungshaft zu nehmen”, d. h. in ein Konzentrationslager einzuweisen. (1) Von diesem Zeitpunkt an nahm daher auch die Zahl der wegen des Vorwurfs der Homosexualität erfolgten KZ-Einweisungen aus Baden und Württemberg kontinuierlich zu.

Ca. 6-7% KZ-Einweisungen bezogen auf polizeiliche § 175-Ermittlungsverfahren

Neue Detailstudien legen nahe, dass ca. sechs Prozent der Ermittlungsverfahren, die nach § 175 durchgeführt wurden, zu KZ-Einweisungen geführt haben. Die Schätzungen gehen von ca. 100.000 Ermittlungsverfahren, von ca. 57.000 Verurteilungen und von ca. 6000 KZ-Einweisungen aus. (3) Die einzige uns aus der NS-Zeit bekannte Gesamtzahl von KZ-Häftlingen im Deutschen Reich, die der Homosexualität beschuldigt waren, ist den statistischen Zusammenstellungen des Oberstarztes bei der Heeressanitätsinspektion Prof. Dr. Wuth zu entnehmen: “Die Mindestzahl dieser beträgt seit 1940 – 2248, dürfte jetzt aber etwas höher liegen.” (4) Wuth nennt für das Jahr 1937 32.360 Personen (einschließlich 308 Wehrmachtsangehörige), für das Jahr 1938 28.882 Personen (davon 108 Soldaten) und für das erste Halbjahr 1939 16.748 Personen (327 Soldaten), die von der Polizei der Homosexualität beschuldigt worden waren. Die von Prof. Dr. Wuth genannten Zahlen ergeben für die Zeit 1937 bis Mitte 1939 ca. sieben Prozent KZ-Häftlinge, bezogen auf polizeiliche Ermittlungsverfahren. (5)

Verstümmelung durch Kastrationen

Ausgenommen von Himmlers KZ-Einweisungsverordnung vom 12. Juli 1940 wurden zwei Monate später homosexuelle Männer, die kastriert waren oder sich zur Kastration bereit erklärten hatten. (5) Dass dies nicht unbedingt zur ersehnten Freiheit führte, zeigt das Beispiel des am 19. Oktober 1883 in Stuttgart geborenen und späteren Schauspielers Fritz Junkermann. Um der KZ-Haft in Sachsenhausen zu entkommen, stellte er im Juli 1941 und im Februar 1942 Anträge auf “freiwillige Entmannung”. Die Kastration wurde im Krankenbau des Konzentrationslagers am 9. April 1942 vom Lagerarzt Helmut Müllmerstadt durchgeführt (7). Allerdings war Junkermanns Gesundheitszustand in Folge der KZ-Haft und der körperlichen Verstümmelung derart schlecht, dass man ihn für den Vernichtungstransport „Kräutergarten“ auswählte, der angeblich nach Dachau abgehen sollte, tatsächlich aber in die Vernichtungsanstalt Bernburg an der Saale ging. Dort vergaste man Fritz Junkermann vermutlich am 5. Oktober 1942 im Alter von 58 Jahren. Die Angaben der Todesursache in seiner Sterbeurkunde sind frei erfunden und dienten der Tarnung dieser Morde (siehe Fritz Junkermann).

Der „Rosa Winkel“

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Kennzeichen für Schutzhäftlinge in den Konzentrationslagern; Ausbildungsmaterial für SS-Wachmannschaften
(Aus:
Schaefer, William (2009): Schicksale männlicher Opfer des §175 StGB in Südbaden 1933-1945. In: Zeitschrift des Breisgauer Geschichtsvereins Schau-ins-Land, Jg. 128, S. 145-170.)

An der KZ-Häftlingskleidung mussten die meisten der Häftlinge, die wegen des Vorwurfs der Homosexualität in ein Konzentrationslager eingewiesen waren, auf der linken Brust einen Stoffaufnäher in Form des rosa Winkels tragen. Diese Kennzeichnung diente den SS-Wächtern dazu, sofort zu erkennen, aus welchem Grund die Häftlinge ins KZ eingewiesen worden waren. Aus einem Schreiben vom 15. April 1948 des ehemaligen KZ-Häftlings Karl Geißler mit letztem Wohnort Stuttgart geht hervor, dass die Zuordnung der Winkelfarbe nicht immer eindeutig war und dass die Rosa-Winkel-Häftlinge in der Lagerhierarchie auf unterster Stufe standen: “Ich […] kam im Juli 1942 in das KL-Natzweiler, meine Auszeichnung war ein schwarzer Winkel. Nach einigen Wochen bekam ich einen roten Winkel, ihm folgte der rosa Winkel. So war ich nun als Häftling mit homosexueller Veranlagung gebrandmarkt. […] Was die Folgen […] waren, kann ich nie vergessen [..]. Gott sei Dank hatte ich im KZ viele Kameraden, für die nicht die Winkelauszeichnung […], sondern der Mensch maßgebend war. […] Im September 1944 wurden wir nach Dachau evakuiert. Hier fing das Theater mit den Winkeln wieder an. Zuerst kam der grüne, einige Wochen vor Kriegsende der rosa Winkel.” (Quelle: Staatsarchiv Ludwigsburg, Ober- u. Mittelbehörden, Ministerium für politische Befreiung, EL 902 I Bü 6004; siehe Karl Geissler)

Geringe Überlebenschance

Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 1977 von Lautmann, Grikschat und Schmidt war die Todesrate der ca. 10.000 bis 15.000 geschätzten Männer mit dem rosa Winkel in den Konzentrationslagern mit 60 % gegenüber 14 % für politische Häftlinge und 35 % für Jehovas Zeugen sehr hoch. Für die vergleichsweise geringe Chance eines Rosa-Winkel-Häftlings, das KZ lebend zu verlassen, nennt Walter Wuttke folgende Gründe: “Die Homosexuellen wurden in der Regel den schwersten Arbeitskommandos zugewiesen. Sie waren bevorzugte Objekte für medizinische Experimente […]. Die geringe Überlebenschance der Homosexuellen hängt auch damit zusammen, dass sie in der Lagerhierarchie am untersten Ende rangierten. Ihr Leben war bestimmt durch systematische Stigmatisierungen von Seiten der Bewacher und zumindest latente Vorurteile der Kameraden. Sie waren dadurch besonderen Schikanen ausgesetzt und von der für das Überleben notwendigen Teilhabe am Solidar- und Selbstverwaltungssystem der Häftlinge weitgehend ausgeschlossen.” (1)

“Ständiges-Auf-Transport-Gehen”

Viele Rosa-Winkel-Häftlinge, auch aus Baden und Württemberg, waren einem häufigem “Auf Transport-Gehen” ausgesetzt. Die vorübergehende Schließung des KZ Dachau im September 1939 mit der Folge, dass die Häftlinge nach Flossenbürg, Mauthausen oder Buchenwald kamen, kann hierfür kaum als Hauptgrund angesehen werden. Mit dem Wechsel der KZ-Orte wollte die SS einem Zusammenhalt der Gefangenen untereinander vorbeugen.

Quellen:
(1) Walter Wuttke: Die Verfolgung der Homosexuellen im Nationalsozialismus. In: Berliner Institut für Lehrerfort- und Weiterbildung und Schulentwicklung (Hg.): »… die vielen Morde …« – Dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. Berlin 1999. S. 153ff.
(2) Siehe Günter Grau (Hrsg.): Homosexualität in der NS-Zeit – Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung, Frankfurt 1993, S. 183.
(3) Siehe Ralf Bogen: “Vorkämpfer im Kampfe um die Ausrottung der Homosexualität”. In: Ingrid Bauz, Sigrid Brüggemann, Roland Maier (Hrsg.): Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern. Stuttgart 2013, S. 309.
(4) Günter Grau (Hrsg.): Homosexualität in der NS-Zeit – Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung, Frankfurt a. M. 1993, S. 219ff.
(5) Ebenda.
(6) Günter Grau (Hrsg.): Homosexualität in der NS-Zeit – Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung, Frankfurt a. M. 1993, S. 310ff. Zu Entmannungen siehe auch Christian Kaufmann: Die Stuttgarter Kriminalpolizei im Dritten Reich – ein unrühmlicher Teil deutscher Polizeigeschichte, Diplomarbeit der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen, Oktober 2010, S. 26.
(7) Informationen aus der Dauerausstellung im KZ Sachsenhausen, Stand 2013.

 

KZ-Einweisungen der Polizeien in Baden und Württemberg

Für die von Berlin angeordneten Erfassungs- und Verfolgungsmaßnahmen mussten die regionalen Polizeidienststellen entsprechend personell und organisatorisch strukturiert, auf- und ausgebaut werden.

Eine von 14 Kriminalpolizeileitstellen im Deutschen Reich:
Die Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart

Die Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart gehörte nach der im Runderlass vom 26. Juni 1936 geregelten “Neuordnung der staatlichen Kriminalpolizei” zu den insgesamt 14 Kriminalpolizeileitstellen im Deutschen Reich. Ihr waren die Kriminalpolizeistellen Stuttgart (einschließlich Sigmaringen), Karlsruhe, Kaiserslautern und Saarbrücken zugeordnet. Die von Ernst Lauer geleitete Leitstelle war in acht Dienststellen unterteilt, wobei die mit der Verfolgung homosexueller Männer verbundenen Aufgaben von der Dienststelle 6 “Sittlichkeitsverbrechen” mit einem sogenannten “Sittentrupp” zu bewältigen waren. (1)

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Ernst Lauer, undatiert, “alter” und “neuer” Leiter der Kriminalpolizei Stuttgart in den Jahren 1923 bis 1940 und von Juli 1945 bis Oktober 1946. Er war zu keinem Zeitpunkt NSDAP-Mitglied und wurde 1940 aus seinen Funktionen entlassen.
Nachfolger war ab 1940 der SS-Sturmbannführer Oberregierungs-und Kriminalrat Paul Elsner.
(Foto vom Polizeihistorischen Verein Stuttgart e.V., siehe auch: http://www.geschichtsort-hotel-silber.de/virtueller-ort/1945-1984-die-polizei-bleibt-im-silber/ernst-lauer-alter-und-neuer-leiter-der-kripo/, zuletzt gesehen am 28.08.2016.)

Die Erkenntnisse über die Zahl der polizeilichen Ermittlungen gegen homosexuelle Männer in Baden, Württemberg und Hohenzollern sind dürftig. Die Zahl der von der Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart aufgrund § 175 ermittelten Täter betrug im Jahre 1937 1.412 und im Jahre 1938 1.159. Für 1939 ist lediglich die Zahl für das 1. Vierteljahr mit 264 Täterermittlungen bekannt. (2) Insgesamt waren es damit im Zeitraum von 1937 bis zum ersten Vierteljahr 1939 2.835 ermittelte § 175-Täter. Aus überlieferten Gerichts-, Gefängnis- oder Spruchkammerunterlagen des Staatsarchivs Ludwigsburg geht hervor, dass der Polizei Homosexuellentreffpunkte bekannt waren. In Stuttgart waren dies zum Beispiel der Hauptbahnhof, der Schlosspark, die öffentliche Bedürfnisanstalt am Friedrichsbau sowie die städtischen Schwimmbäder Büchsenbad und Inselbad in Stuttgart-Untertürkheim.

KZ-Einweisungen in den Bezirken der Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart

Nach Ablauf der verbüßten Haftzeit forderten die in Baden und Württemberg zuständigen Kriminalpolizeistellen von den jeweiligen Gefängnisleitungen eine Stellungnahme zu den einzelnen Gefangenen. Sie wies diese an, die Häftlinge nach Strafverbüßung nicht freizulassen, sondern wegen Prüfung der Vorbeugungshaft, sprich: KZ-Einweisung, an die Kriminalpolizeistellen zu überweisen (siehe z. B. entsprechende Korrespondenzen zwischen der Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart und dem Zuchthaus Ludwigsburg bzw. Gefängnisse Ulm vom April 1940 bei Friedrich Enchelmayer, vom Juli 1940 bei Albert Fendel, vom Dezember 1940 bei Otto Schorer oder vom Oktober 1941 bei Gallus Stark).

In der Richtlinie vom 4. April 1937 zum Erlass “Vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei” war als Einweisungsort für Männer aus den Bezirken der Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart das KZ Dachau bei München bestimmt, in das bis zur Errichtung des KZ Natzweiler-Struthof 1941 die meisten der der Homosexualität beschuldigten Männer eingewiesen wurden. (3) Überlieferte Dokumente über KZ-Einweisungen folgender Männer belegen die Praxis der Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart und der ihr zugeordneten Kriminalpolizeistellen:

  • Friedrich Enchelmayer: Einweisung am 1. Juni 1940 in das KZ Dachau durch die „Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart“
  • Gottlob Doderer: Einweisung am 7. September 1940 in das KZ Dachau durch die „Kripo Stuttgart“
  • Albert Fendel: Einweisung am 21. September 1940 in das KZ Dachau durch die “Kripoleitstelle Stuttgart“
  • Oskar Ragg: Einweisung am 10. Januar 1941 in das KZ Dachau durch die „Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart“
  • Karl Lohmele: Einweisung am 7. April 1941 in das KZ Stutthof durch die „Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart“
  • Edwin Blattner: Einweisung am 16. Juni 1941 in das KZ Flossenbürg durch die „Kripo Stuttgart“
  • Adolf Ferrari: Einweisung am 5. September 1941 in das KZ Dachau durch die „Kripo Metzingen“
  • Karl Aretz: Einweisung am 22. September 1941 in das KZ Flossenbürg durch die „Kripo Karlsruhe“
  • Heinz M.: Einweisung am 6. Oktober 1941 in das KZ Flossenbürg durch die „Kripo Ludwigshafen“
  • Gottlob Giess: Einweisung am 27. Oktober 1941 in das KZ Flossenbürg durch die „Kripo Stuttgart“
  • Kurt Baumgart: Einweisung am 22. Dezember 1941 in das KZ Flossenbürg durch die „Kripo Karlsruhe“
  • Gallus Stark: Einweisung am 29. Dezember 1941 in das KZ Flossenbürg durch die „Kripo Ulm“
  • Gerhard Fries: Einweisung am 16. März 1942 in das KZ Flossenbürg durch die „Kripo Karlsruhe“
  • Wilhelm Keil: Einweisung am 6. Juli 1942 in das KZ Flossenbürg durch die „Kripo Stuttgart“
  • Friedrich Hauser: Einweisung am 17. August 1942 in das KZ Flossenbürg durch die „Kripo Karlsruhe“
  • Oktav Andlaw: Einweisung am 8. Oktober 1942 in das KZ Dachau durch die „Kripo Karlsruhe“
  • Johannes Kolb: Einweisung am 30. Dezember 1942 in das KZ Natzweiler durch die „Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart“
  • Georg Flösser: Einweisung am 23. Juli 1943 in das KZ Natzweiler durch die „Kripo Karlsruhe


Die Geheime Staatspolizei in Karlsruhe und Stuttgart

Bei den Staatspolizeileitstellen Karlsruhe und Stuttgart ist aufgrund eines Erlasses des Geheimen Staatspolizeiamts (Gestapa) in Berlin vom 13. Juli 1937 davon auszugehen, dass auch analog des Gestapa jeweils ein Sonderdezernat II S “Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung” eingerichtet wurde. Denn “im Interesse eines übersichtlichen und einheitlichen Aufbaues der Geheimen Staatspolizei” hatte das Gestapa einen einheitlichen Geschäftsverteilungsplan, der sich dem seinen anpassen sollte, für alle Staatspolizeistellen befohlen.” (4) Mit Kriegsbeginn wurde eine Neuorientierung der Sicherheitspolizei angestrebt, wobei sich die Gestapo auf die Bekämpfung von Hoch- und Landesverrat und von Sabotage sowie auf die Deportation der jüdischen Bevölkerung und Überwachung der Zwangsarbeiter konzentrieren sollte. Damit ging einher, dass die Leitung der Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung nun dem Reichskriminalpolizeiamt V des im September 1939 neu geschaffenen Reichssicherheitshauptamts unterstellt und dort angesiedelt wurde. Das Sonderdezernat II S “Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung” sollte daher sowohl beim Gestapa als auch bei den lokalen Stapoleitstellen aufgelöst werden. Dennoch tauchen Homosexuelle und Abtreibungen im Geschäftsverteilungsplan vom 31. März 1944 der Geheimen Staatspolizei im “Hotel Silber” in Stuttgart im Referat IV 5 Sonderfälle noch auf, welches unter der Leitung von Kriminalkommissar und SS-Hauptsturmführer Walter Schurer und seines Vertreters Gerhard Heinrichs stand. Hauptsachbearbeiter des Referats IV 5 a war der SS-Hauptscharführer Fritz, dem vier weitere Beamte zur Seite standen: Kriminalassistent Hartmann, SS-Oberscharführer und Kriminalangestellter Blank, SS-Hauptscharführer und Kriminalangestellter Grieb sowie Kriminalangestellter Brodmann. (5) Schurer hatte Anfang Mai 1943 das Kirchen- und Judenreferat übernommen und leitete zudem das Referat VI 4 (Weltanschauliche Gegner) und das Referat IV 5 (Sonderfälle) mit einer weiteren großen Zahl von Sachgebietsthemen neben “Bekämpfung von Homosexualität und Abtreibung” (z. B. Partei, anonyme Schreiben). (6)

KZ-Einweisungen durch die Geheime Staatspolizeien Karlsruhe und Stuttgart

Statistische Erhebungen über die Verfolgungspraxis der Stapoleitstellen Karlsruhe für den Zuständigkeitsbereich Baden und Stuttgart für die Zuständigkeitsbereiche Württemberg und Hohenzollern fehlen. Überlieferte Dokumente belegen KZ Einweisungen der Geheimen Staatspolizeien Karlsruhe und Stuttgart wegen Homosexualität bei folgenden Männern:

  • Heinz Leible: Einweisung am 6. August 1938 in das KZ Dachau durch die Geheime Staatspolizei Karlsruhe
  • Karl Zeh: Inhaftierung am 19. Januar 1940  im „Hotel Silber“durch die Geheime Staatspolizei Stuttgart und in der Folge in den KZ Sachsenhausen, Flossenbürg, Auschwitz, Mauthausen und Ebensee.
  • Albert Groß: Einweisung am 17. April 1940 in das KZ Dachau durch die Geheime Staatspolizei Karlsruhe
  • Arthur Dieterich: Einweisung am 4. Mai 1940 in das KZ Dachau durch die Geheime Staatspolizei Stuttgart
  • Herbert Gerhardt: Einweisung am 17. April 1941 in das KZ Dachau durch die Geheime Staatspolizei Karlsruhe.
Quellen:
(1) Christian Kaufmann: “Die Stuttgarter Kriminalpolizei im Dritten Reich – ein unrühmlicher Teil deutscher Polizeigeschichte”, Diplomarbeit der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen, Oktober 2010.
(2) Rainer Hoffschildt: Statistik der Verfolgung homosexueller Männer im heutigen Land Baden-Württemberg – 1882–1994, unveröffentlichtes Manuskript, Hannover 2011.
(3) Günter Grau (Hrsg.): Homosexualität in der NS-Zeit – Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung, Frankfurt 1993, S. 188ff. In der Richtlinen vom 4. April 1938 zum Erlaß „Vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ heißt es unter II. Durchführung: -„bei Männern aus den Bezirken der Kriminalpolizeileitstellen Königsberg, Berlin-Stettin, Hamburg, Bremen, Breslau und Hannover z. Zt. in Sachsen b. Oranienburg, aus den Bezirken der Kriminalpolizeileitstellen Dresden, Düsseldorf, Halle und Köln z. Zt. in Buchenwald b. Weimar, aus den Bezirken der Kriminalpolizeileitstellen München, Stuttgart, Frankfurt a. M. und Juden aus allen Bezirken z. Zt. in Dachau b. München.“
(4) Siehe Ralf Bogen: “Entwicklung spezifischer Verfolgungsstrukturen in Berlin und Stuttgart“. Unterkapitel des Beitrags: „Vorkämpfer im Kampfe um die Ausrottung der Homosexualität”. In: Ingrid Bauz, Sigrid Brüggemann, Roland Maier (Hrsg.): Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern. Stuttgart 2013, S. 307ff.
(5) Staatsarchiv Ludwigsburg, K100, Bü 9.
(6) Roland Maier: Die Verfolgung und Deportation der jüdischen Bevölkerung. In: Ingrid Bauz, Sigrid Brüggemann, Roland Maier (Hrsg.): Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern.

Männer aus Baden und Württemberg im KZ-System

In unserer Gedenkkarte sind folgende Personen aus Baden und Württemberg (Geburts- oder letzter Wohnort) aufgeführt, die in Konzentrationslagern wegen des Vorwurfs eines homosexuellen Vergehens eingewiesen worden waren (Hinweis: bei Namen der NS-Opfer, die in blauer Farbe dargestellt sind, können überlieferte Dokumente aus den Konzentrationslagern aufgerufen werden wie z. B. Häftlings-Personalakten, Fragebögen, Effektenkarteien oder Todesmeldungen – siehe auch Täterorte):

  • Die meisten NS-Opfer (51 Männer, wovon elf Personen im KZ umgekommen sind) mit Bezug zu Baden und Württemberg sind in das KZ Dachau (März 1933 bis April 1945, nordwestlich von München) eingewiesen worden:
    Octav Gustav von Andlaw, Willi Karl App, Wilhelm Bay, Wilhelm Beez, Adolf Billmann, Heinrich Böckle, Otto Emil Didier, Arthur Dieterich, Gottlob Doderer († 22.8.1942), Friedrich Enchelmayer, Albert Fendel, Adolf Ferrari, Adolf Fischer († 20.11.1942 Tötungsanstalt Schloss Hartheim), Karl Geissler, Herbert Gerhardt, Albert Groß, Karl Hermann Günner († 9.2.1945), Friedrich Habermaier, Fritz Hauser, Paul Höschler, Franz Klauser, Herbert Klingmann († 11.8.1940), Xaver K., Artur Krieger, Wilhelm Lamm, Karl Lehmann († 24.11.1942), Heinz Leible, Rudolf Liebenguth, Erich Mäder, Friedrich Maier, Julius Maier († 2.1.1945), Jakob Maser († 4.12.1942 Tötungsanstalt Schloss Hartheim – offiziell im KZ Dachau), Anton Meroth, Gottfried Merz, Georg Josef Johann Mösle, Johann Riesterer, Karl Rothacker, Otto Schäuble, Alfons Schmidberger, Wilhelm Schweizer, Erich Selzle, Heinrich S., Emil Speck († 29.1.1945),Franz Stangel, Karl St., Hans Vöglein, Friedrich Freiherr von Wangenheim-Brunner († 17.8.1942), Kurt Weber, Adolf Wilhelmi († 26.8.1942), Leonhard Zeiner
  • Im KZ Natzweiler-Struthof (Mai 1941 bis November 1944, nahe dem Ort Natzweiler im besetzten französischen Elsass) waren es 36 Personen, wovon elf Personen im KZ umgekommen sind:
    Karl Artur Autenrieth († 4.7.1943), Wilhelm Beez, Heinrich Böckle († 19.12.1944), Johannes Böhme († 10.4.1944), Otto Emil Didier, Gottlob Doderer, Georg Flösser, Friederich Fügel († 12.3.1944), Karl Geissler, Heinz Grebe, Karl Hermann Günner, Friedrich Habermaier, Wilhelm Hermann, Jakob Hess († 7.8.1943), Wilhelm Huther, Franz Klauser, Otto Knauer († 7.7.1943), Johannes (Hans) Kolb († 17.2.1944), Ernst August Krein, Artur Krieger, Friedrich Maier, Julius Maier, Eduard Müller, Karl Rebmann, Johann Riesterer, Karl Rothacker, Otto Schäuble, Heinrich Schreckinger, Emil Speck, Otto Stegmüller († 6.3.1943), Günther St., Hilarius Stengele († 4.6.1944), Wilhelm Thiele († 6.2.1943), Karl Walter († 16.5.1943), Kurt Weber, Leonhard Zeiner
  • Im KZ Flossenbürg (Mai 1938 bis April 1945, nahe der Grenze zum damaligen Sudetenland, etwa auf halber Strecke zwischen Nürnberg und Prag) waren es 32 Personen, wovon acht Personen im KZ umgekommen sind:
    Karl Aretz († 18.10.42) , Kurt Baumgart, Wilhelm Bay, Edwin Blattner, Georg Dirauf († 30.3.1945), Gerhard Fries, Gottlieb Giess, Friedrich Haug, Fritz Hauser, Paul Hug, Wilhelm Keil, Karl Lehmann, Anton Eduard Liebel, Karl Lohmele, Heinz M., Eduard Müller († 28.2.1944), Albert Nagel, Albert Nicklas († 30.9.1941), Rudolf Pfaff († 25.4.1942), Oskar Ragg, Hugo Roth († 9.10.1942), Philipp Josef Rothacker, Hellmut Schmidt († 21.08.1941), Otto Schorer, Arthur Schrag († 8.5.1942), Heinrich S., Franz Stangel, Gallus Stark, Hans Vöglein, Wilhelm Weinacht, Hans Winterhalter, Karl Zeh
  • Im KZ Sachsenhausen (1936 bis April 1945, im Ortsteil Sandhausen der Stadt Oranienburg nördlich von Berlin) waren es 30 Personen, wovon 14 Personen im KZ umgekommen sind:
    Willi Karl App († 14.3.1943), Karl Belthle († 13.2.1945), Edwin Blattner, Karl Bürk, Friedrich Enchelmayer, Alfred Fishel († 29.4.1940), Gottlieb Giess, Karl Griesinger († 29.10.1941), Georg Haberer, Gustav Hartmann († 4.10.1941), Friedrich Haug († 14.8.1943), Wilhelm Hermann, Gustav Friedrich Johannes Martin Holl († 10.6.1940), Wilhelm Huther, Fritz Israel Joseph, Fritz Adolf Oskar Albert Junkermann († Oktober 1942 Tötungsanstalt Bernburg – offiziell gestorben beim Transport vom KZ Sachsenhausen in das KZ Dachau), Albert Karl († 6.7.1943), Georg Klimas († 13.1.1945), Anton Eduard Liebel, Alfred Friedrich Mayer, Heinz M., Albert Nagel, Rudolf Albert Herbert Nicolai, Michael Pregler, Oskar Ragg, Philipp Josef Rothacker († 17.7.1942), Engelbert Sollinger († 27.2.1942), Hans Winterhalter († 2.12.1942), Bruno Wölkert, Karl Zeh
  • Im KZ Buchenwald (Juli 1937 bis April 1945, bei Weimar) waren es 24 Personen, wovon sieben Personen im KZ umgekommen sind:
    Wilhelm Beez, Adolf Billmann, Gottlob Doderer, Adolf Ferarrari, Georg Flösser († 19.3.1944), Maximilian Glass († 26.5.1942), Heinz Grebe, Gerhard Herkel, Alexander August Gottfried Wilhelm von Kloch-Kornitz († 18.10.1943), Ernst August Krein, Rudolf Liebenguth, Gottfried Merz, Friedrich Pantle, Karl Rebmann, Hans Roland, Wilhelm Schaich († 31.07.1942), Joseph Fidelius Schnetz († 11.4.1942), Heinrich Schreckinger, Edmund Sch., Anton Seeger († 7.1.1944), Wilhelm Ernst Steiger, Alois Thieme († 15.11.1941), Adolf Wilhelmi
  • Im KZ Mauthausen (August 1938 bis Mai 1945, 20 km östlich von Linz in Österreich) waren es 14 Personen, wovon fünf Personen im KZ umgekommen sind:
    Adolf Billmann († 28.1.1940),Richard Broosch († 22.1.1943), Arthur Dieterich, Heinz Grebe, Albert Groß, Friedrich Habermaier († 20.3.1945), Peter Hufken, Heinz Leible († 6.9.1943), Rudolf Liebenguth, Johann Riesterer († 17.1.1945), Alfons Schmidberger, Erich Selzle, Karl St., Wilhelm Weinacht, Karl Zeh
  • Im KZ Neuengamme (Dezember 1938 bis Mai 1945, zunächst als Außenlager des KZ Sachsenhausen, bis 1945, in Hamburg Neuengamme) waren es zehn Personen, wovon sieben Personen im KZ umgekommen sind:
    Peter Michael Brühl († 2.1.1944), Otto Emil Didier († 16.11.1944), Friedrich Enchelmayer († 9.11.1940), Georg Haberer, Paul Höschler, Lothar Adolf Wilhelm Keiner († 27.11.1942), Franz Klauser ( † 27.11.1942), Rudolf Albert Herbert Nicolai († 2.1.1942), Wilhelm Schweizer († 4.11.1944), Bruno Wölkert
  • Im KZ Groß-Rosen (August 1940, zunächst als Nebenlager des KZ Sachsenhausen, bis Februar 1945, in Niederschlesien im heutigen Polen, 60 km südwestlich von Breslau) waren es sechs Personen, wovon zwei Personen im KZ umgekommen ist:
    Richard Friedhofer († 3.10.1944), Friedrich Haug, Peter Hufken, Gottfried Merz, Wilhelm Ernst Steiger († 29.10.1942), Wilhelm Weinacht
  • Im KZ Ravensbrück (1938/39 bis April 1945, in der Gemeinde Ravensbrück, heute Stadt Fürstenberg/Havel im Norden der Provinz Brandenburg) waren es sechs Personen, wovon vier Personen im KZ umgekommen sind:
    Kurt Baumgart († 24.9.1942), Gerhard Fries († 19.10.1942),Ernst August Krein, Erich Mäder ( † 17.5.1941), Otto Schorer († Todesdatum unbekannt), Gallus Stark
  • Im KZ Columbiahaus (Dezember 1934 bis November 1936 bei Berlin-Kreuzberg) waren es vier Personen:
    Werner Fleischer, Heinz Henschke, Gerhard Herkel, Heinz Landes
  • Im KZ Lichtenburg (Juni 1933 bis August 1937 – von 1937 bis 1939 als „Frauenlager“ genutzt, in Prettin) waren es vier Personen:
    Friedrich Baur, Adolf Billmann, Josef Binzer, Werner Fleischer
  • Im KZ Mittelbau Dora (August 1943 bis April 1945, Außenlager des KZ Buchenwald bei Weimar im heutigen Bundesland Thüringen) waren es vier Personen, wovon eine Person im KZ umgekommen ist:
    Adolf Ferrari († 18.2.1944),Heinz Grebe, Friedrich Pantle, Heinrich Schreckinger
  • Im KZ (Lublin-)-Majdanek (Oktober 1941 bis Juli 1944 in Polen) waren es drei Personen, wovon zwei Personen im KZ umgekommen sind:
    Friedrich Habermaier, Fritz Hauser († 14.4.1944), Wilhelm Huther († 25.3.1944)
  • Im KZ Stutthof (Januar 1942 bis Mai 1945, 37 km östlich von Danzig bei Stutthof) waren es drei Personen, die alle im KZ umgekommen sind:
    Wilhelm Bay († 18.9.1942), Karl Lohmele ( † 26.7.1942 ), Oskar Ragg († 18.5.1943 )
  • Im KZ Auschwitz (Mai 1940 bis Januar 1945 in Polen) waren es zwei Personen:
    Peter Hufken, Karl Zeh
  • Im KZ Ebensee (November 1943 bis Mai 1945, Außenlager des KZ Mauthausen in Oberösterreich) war es eine Person:
    Karl Zeh
  • Im KZ Neckarelz (von März 1944 bis März 1945, Außenlager des KZ Natzweiler-Struthof) war es eine Person:
    Friedrich Maier

In der Gedenkkarte sind folgende Männer aus Baden und Württemberg aufgeführt, die das KZ-System nicht überlebt haben (siehe Biografien / Skizzen der einzelnen NS-Opfer über Anklicken NS-Opfer):

Willi Karl App: * 27.9.1919 Stuttgart, † 14.3.1943 KZ Sachsenhausen

Karl Aretz: * 25.5.1891 Karlsruhe, † 18.10.42 KZ Flossenbürg

Karl Autenrieth: * 22.3.1900 Vaihingen an der Enz, † 4.7.1943 KZ Natzweiler

Kurt Baumgart: * 30.6.1913 Mannheim, † 24.9.1942 KZ Ravensbrück

Wilhelm Bay: * 11.2.1909 Backnang, † 18.9.1942 KZ Stutthof

Karl Belthle: * 22.7.1922 Ulm, † 13.2.1945 KZ Sachsenhausen

Adolf Billmann: * 6.2.1879 Karlsruhe, † 28.1.1940 KZ Mauthausen

Heinrich Böckle: * 8.3.1894 Rinklingen, † 19.12.1944 SS-Arbeitslager Dautmergen (Außenlager des KZ Natzweiler)

Johannes Böhme: * 11.4.1881 Mosel, † 10.4.1944 KZ Natzweiler

Richard Broosch: * 10.11.1912 Heidelberg, † 22.1.1943 KZ Mauthausen

Peter Michael Brühl: * 23.6.1893 Weißenthurm, † 2.1.1944 KZ Neuengamme

Otto Didier: * 10.9.1916 Schnierlach (Elsass), † 16.11.1944 KZ Neuengamme

Georg Dirauf: * 3.3.1887 Stuttgart / Birkach, † 30.3.1945 KZ Flossenbürg

Gottlob Doderer: * 16.4.1890 Stuttgart, † 22.8.1942 KZ Dachau

Friedrich Enchelmayer: * 13.8.1908 Stuttgart, † 9.11.1940 KZ Neuengamme

Adolf Ferrari: * 12.11.1914 Cham (Schweiz), † 18.2.1944 KZ Mittelbau-Dora

Adolf Fischer: * 21.2.1916 Mannheim, † 20.11.1942 Tötungsanstalt Schloss Hartheim, offiziell: KZ Dachau

Alfred Israel Fishel: * 10.5.1910 Karlsruhe, † 29.4.1940 KZ Sachsenhausen

Georg Flösser: * 21.1.1901 Weinheim, † 19.3.1944 KZ Buchenwald

Richard Friedhofer: * 7.2.1908 Stuttgart / Zuffenhausen, † 3.10.1944 KZ Groß-Rosen

Gerhard Fries: * 16.7.1918 Karlsruhe, † 19.10.1942 KZ Ravensbrück

Friedrich Fügel: * 2.1.1886 Plattenhard, † 12.3.1944 KZ Natzweiler

Maximilian Glass: * 11.2.1902 Stuttgart, † 26.5.1942 KZ Buchenwald

Karl Griesinger: * 18.4.1905 Lauffen am Neckar, † 29.10.1941 im KZ Sachsenhausen

Karl-Hermann Günner: * 10.6.1881 Alpirsbach, † 9.2.1945 KZ Dachau

Friedrich Habermaier: * 2.3.1887 Heidelberg, † 20.3.1945 im KZ Mauthausen

Gustav Hartmann: * 16.1.1892 Dielheim, † 4.10.1941 im KZ Sachsenhausen

Friedrich Haug: * 15.9.1914 Ulm, † 14.8.1943 im KZ Sachsenhausen

Fritz Hauser: * 4.4.1892 Freiburg, † 14.4.1944 im KZ Lublin-Majdanek

Jakob Hess: * 20.2.1895 Heidelberg, † 7.8.1943 im KZ Natzweiler

Gustav Holl: * 10.11.1892 Mannheim / Ladenburg, † 10.6.1940 im KZ Sachsenhausen

Wilhelm Huther: * 18.1.1908 Neuhausen auf den Fildern, † 25.3.1944 im KZ Majdanek

Fritz Junkermann: * 19.10.1883 Stuttgart, † Oktober 1942 Tötungsanstalt Bernburg – offiziell gestorben beim Transport vom KZ Sachsenhausen in das KZ Dachau

Albert Karl: * 14.1.1917 Augsburg, † 6.7.1943 im KZ Sachsenhausen

Lothar Keiner: * 18.8.1908 Mannheim, † 27.11.1942 im KZ Neuengamme

Franz Klauser: * 11.3.1907 Seebach, † 6.11.1944 im KZ Neuengamme

Georg Klimas: * 24.6.1903 Königshütte, † 13.1.1945 KZ Sachsenhausen

Herbert Klingmann: * 2.3.1904 Mannheim, † 11.8.1940 KZ Dachau

Alexander von Kloch-Komitz: † 18.10.1943 KZ Buchenwald

Otto Knauer: * 3.6.1897 Karlsruhe, † 7.7.1943 KZ Natzweiler

Johannes Kolb: * 6.2.1911 Aalen / Neuler, † 17.2.1944 KZ Natzweiler

Karl Lehmann: * 21.2.1896 Gnotau, † 24.11.1942 KZ Dachau

Heinz Leible: * 10.7.1913 Lörrach, † 6.9.1943 KZ Mauthausen

Karl Lohmele: * 5.4.1905 Strassburg (Österreich), † 26.7.1942 im KZ Stutthof

Erich Mäder: * 19.11.1904 Freiburg, † 17.5.1941 im KZ Ravensbrück

Julius Maier: * 8.10.1909 Mauchen / Müllheim, † 2.1.1945 KZ Dachau

Jakob Maser: * 16.11.1893 Rottweil / Fluorn, † 4.12.1942 Tötungsanstalt Schloss Hartheim – offiziell im KZ Dachau

Eduard Müller:* 9.5.1886 Schiltigheim (Elsass), † 28.2.1944 KZ Flossenbürg

Albert Nicklas: * 26.5.1901 Bad Mergentheim / Bronn, † 30.9.1941 KZ Flossenbürg

Rudolf Nicolai: * 14.9.1896 Koblenz, † 2.1.1942 KZ Neuengamme

Rudolf Pfaff: * 10.3.1907 Neckargmünd, † 25.4.1942 KZ Flossenbürg

Oskar Ragg: * 2.4.1908 Schwenningen, † 18.5.1943 KZ Stutthof

Johann Riesterer: * 21.2.1889 Zürich / Uster (Schweiz), † 17.1.1945 KZ Mauthausen

Hugo Roth: * 15.3.1895 Lodz, † 9.10.1942 KZ Flossenbürg

Philipp Josef Rothacker: * 1.10.1905 Schwetzingen, † 17.7.1942 KZ Sachsenhausen

Wilhelm Schaich: * 20.02.1896 Kohlberg, † 31.07.1942 im KZ Buchenwald

Josef Schnetz: * 28.3.1901 Ravensburg / Bavendorf, † 11.4.1942 im KZ Buchenwald

Hellmut Schmid: * 07.07.1905 Worms, † 21.08.1941 KZ Flossenbürg

Otto Schorer: * 19.10.1906 Tettnang, Todesdatum unbekannt KZ Ravensbrück

Arthur Schrag: * 13.2.1907 Eislingen/Fils, † 8.5.1942 KZ Flossenbürg

Wilhelm Schweizer: * 23.10.1883 Oberreggenau, † 4.11.1944 KZ Neuengamme

Anton Seeger: * 29.3.1900 Sigmaringen / Hausen am Andelsbach, † 7.1.1944 KZ Buchenwald

Engelbert Sollinger: * 19.7.1900 Rosenheim, † 27.2.1942 KZ Sachsenhausen

Emil Speck: * 4.6.1892 Karlsruhe, † 29.1.1945 KZ Dachau

Otto Steegmüller: * 18.3.1896 Böblingen / Magstadt, † 6.3.1943 KZ Natzweiler

Wilhelm Ernst Steiger: 12.5.1906 Rastatt, † 29.10.1942 KZ Groß-Rosen

Hilarius Stengele: * 21.10.1902 Tuttlingen / Kolbingen, † 4.6.1944 KZ Natzweiler

Wilhelm Thiele: * 27.1.1902 Mannheim, † 6.2.1943 KZ Natzweiler

Alois Thieme: * 30.1.1911 Mannheim, † 15.11.1941 KZ Buchenwald

Karl Walter: * 16.11.1896 Mühlacker, † 16.5.1943 KZ Natzweiler

Friedrich von Wangenheim-Brunner: * 8.1.1885 Wolfenbüttel, † 17.8.1942 KZ Dachau

Adolf Wilhelmi: * 15.4.1874 Freiburg, † 26.8.1942 KZ Dachau

Hans Winterhalter: * 16.7.1907 Hinterzarten, † 2.12.1942 KZ Sachsenhausen


Tötungen außerhalb des KZ-Systems

In der Gedenkkarte sind folgende Männer aus Baden und Württemberg aufgeführt, die außerhalb des KZ-System ermordet oder in den Selbstmord getrieben wurden (siehe Biografien / Skizzen der einzelnen NS-Opfer über Anklicken NS-Opfer):

Eugen Fischer:  * 11.9.1900 Bad Wildbad (ehem Wildbad), † 19.9.1941 Pforzheim

Josef Geiger:  * 10.11.1877 Frickingen, † 4.7.1940 Grafeneck

Ernst Köberle: * 3.5.1908 Ehrenstetten, † 10.6.1943 Gerichtsgefängnis Freiburg

Josef Lohmann: * 30.1.1920 Lippstadt / Geseke, † 2.8.1943 Zuchthaus Bruchsal

Reginald Marquier: * 31.5.1909 Freiburg, † 2.9.1943 Erschießung im Häftlingslager Wuhlheide (Berlin-Friedrichsfelde)

Joesf Martus:  * 1.4.1909 Kirrlach, † 10.8.1942 Stuttgart (Tod durch Hinrichtung)

Franz Meichelbeck: * 25.9.1906 Stockach / Zizenhausen, † 2.7.1940 Grafeneck

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