* 12.5.1907 Augsburg

Der evangelische und ledige Arbeiter Johann Bergmüller hatte zuletzt in Heilbronn in der Hauffstraße 90 gewohnt. Von ihm ist ein Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 30. Juli 1946 wegen erschwerter Unzucht mit Männern überliefert. Demnach habe er „in 3 Fällen längere Zeit hindurch jugendliche Burschen verführt“. Dafür wurde er zu einer Gesamtzuchthausstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Im Urteil heißt es: „Der Angeklagte war nach dem Besuch der Volksschule in der Hauptsache als landwirtschaftlicher Arbeiter beschäftigt. 1938 arbeitete er bei der Papierfabrik Gebrüder Rauch in Heilbronn. 1939 war er beim Bau des Westwalls eingesetzt.“ Weiter wird erwähnt, dass der Angeklagte wegen „widernatürlicher Unzucht“ zu folgenden einschlägigen Vorstrafen verurteilt worden ist:durch Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 26.8.1936 eine Gesamtgefängnisstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten, durch Urteil des Schöffengerichts Ravensburg vom 23.9.1937 eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten und durch Urteil der Strafkammer Saarbrücken vom 11.11.1940 eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren.“ Dass Bergmüller während der NS-Diktatur in das Strafgefangenenlager Aschendorfer Moor im Emsland eingewiesen worden war, wird nicht strafmildernd berücksichtigt.

(Wir danken Rainer Hoffschildt für Informationen aus seinem Projekt „Namen und Gesichter“ und dem Staatsarchiv Ludwigsburg)

© Text und Recherche bzw. Anmerkungen zu überlieferten Dokumenten: Werner Biggel / Ralf Bogen


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Abbildung: Fingerabdruckblatt des Landesfahnungsamts Nordwürttemberg-Nordbaden vom 23. September 1946 des Gefangenen Bergmüller (siehe StAL EL 331 I_Bü 169)


pin3d428b  Der Pin auf der Gedenkkarte zeigt Heilbronn, Hauffstraße 90


Täterorte in Baden-Württemberg:
Landgericht Heilbronn
Schöffengericht Ravensburg
nach 1945: Landesstrafanstalt Bruchsal

Weitere Täterorte:
Strafkammer Saarbrücken
Strafgefangenenlager Aschendorfer Moor