* 3.7.1909 Burgberg im Allgäu

Im Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 8. März 1938 wurde der ledige Hilfsarbeiter, zuletzt wohnhaft in Plochingen, Alois Hörmann „wegen eines Verbrechens der Verführung zur Unzucht unter Männern und wegen eines Vergehens der Unzucht unter Männer zur Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten“ verurteilt. Überliefert ist ein Schreiben des Vorstands des Strafgefängnisses Rottenburg vom 16. August 1938 an die Staatsanwaltschaft in Stuttgart, in dem es heißt: „Auf Grund Erlasses des Herrn Generalstaatsanwalts in Stuttgart vom 12.8.38 Nr. 4431a – 178/4  ist der Strafgefangene Alois Hörmann heute von hier aus in das Gefangenenlager Rodgau in Dieburg (Hessen) versetzt worden.“ (siehe Staatsarchiv Ludwigssburg, E 323 II_BÜ 76). Nach Verbüßung seiner Strafe entließ man ihn am 24. Juni 1939 aus der Haft.

(Wir danken Rainer Hoffschildt für Informationen aus seinem Projekt „Namen und Gesichter“ und dem Staatsarchiv Ludwigsburg)

© Text und Recherche bzw. Anmerkungen zu überlieferten Dokumenten: Werner Biggel / Ralf Bogen


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Schreiben des Strafgefängnisses Rottenburg zur Einweisung von Alois Hörmann in das Gefangenenlager Rodgau (Staatsarchiv Ludwigsburg, E 323 II Bue 76)


pin3d428b  Der Pin auf der Gedenkkarte zeigt Plochingen, allgemein


Täterorte in Baden-Württemberg:
Landgericht Stuttgart
Strafgefängnis Rottenburg
Staatsanwaltschaft Stuttgart

Weiterer Täterort:
Strafgefangenenlager Rodgau