Erich Mäder
* 19.11.1904 Freiburg
† 17.5.1941 im KZ Ravensbrück
Erich Mäder wurde am 19. November 1904 in Freiburg geboren. Er wohnte bei seinen Eltern in der Jahnstraße 6 (heute Jahnstraße 10). Obwohl von zu Hause aus römisch-katholisch, war er im KZ mit der Konfession „gottgläubig“* registriert. Sein Vater Bernhard Mäder war Friseurmeister und hatte sein Geschäft im eigenen Haus. Seine Mutter Emma war eine geborene Falk. Sie starb 1939. Erich hatte eine jüngere Schwester. Vom Beruf war er Kaufmann. In der NS-Zeit war er Jungbannführer bei der Hitler-Jugend in Freiburg.
Wegen homosexuellen „Verbrechens“ wurde Erich Mäder am 16. Mai 1940 vom Landgericht Freiburg lediglich zu einer geringen Gefängnisstrafe von 10 Monaten abzüglich 5 Monaten Untersuchungshaft verurteilt. Da die Prozessakte in der Zwischenzeit vernichtet wurde, fehlen genauere Informationen. Vermutlich war es sein Verhängnis, dass er in der Hitler-Jugend arbeitete. Die Nationalsozialisten verfolgten besonders hartnäckig jede „widernatürliche Verfehlung“, die sich in ihren Reihen abspielte. Und die Nazis hatten eine panische Angst davor, dass ein Mann viele Jugendliche zur Homosexualität „verführen“ könnte. Bei jenem geringen Urteil kann seine Straftat nicht schwerwiegend gewesen sein. Trotzdem wurde er nach Verbüßung seiner Strafe nicht entlassen, sondern am 13. Februar 1941 in das Konzentrationslager Dachau eingeliefert. Dort erhielt er die Häftlingsnummer 23830. Am 8. April 1941 wurde Mäder in das Männerlager des KZ Ravensbrück transportiert, wo er keine 6 Wochen später, am 17. Mai 1941, 36-jährig ermordet wurde. Die Sterbeurkunde gibt als Ursache „Herzschlag“’ an. Da die Todesursachen in den Konzentrationslagern meistens reine Fantasie waren, ist das eher unwahrscheinlich. Zwischen seiner Verurteilung und seinem Tod vergingen lediglich ein Jahr und ein Tag.
Zum Gedenken an Erich Mäder liegt in der Jahnstr. 10 ein Stolperstein.
* Die Bezeichnung „gottgläubig“ wurde im Nationalsozialismus als ein Begriff für ein religiöses Bekenntnis benutzt. Ab Ende 1936 konnte man die Religionsbezeichnung „gottgläubig“ auf den Melde- und Personalbögen verwenden. So konnten Menschen, die aus der Kirche ausgetreten waren, bezeugen, dass sie sich zum Religiösen und zum Glauben an Gott bekannten, ohne Mitglied in einer anerkannten Kirche zu sein. Die NSDAP erwartete von ihren Mitgliedern, dass sie sich zu Gott bekennen. Menschen, die der Naziideologie nahe standen, wurden aber zum Kirchenaustritt gedrängt. Zahlreiche Nationalsozialisten traten aus der Kirche aus und bezeichneten sich als „gottgläubig“.
(Archiv der Gedenkstätte Dachau; StAF Nachlassakte für Emma Mäder; ebd. Bestand 176/19, Nr. 9502, Register für Hauptverfahren 1935-1948, Abt. 4; Archiv der Gedenkstätte Ravensbrück; Internationaler Suchdienst, Bad Arolsen)
© Text und Recherche: William Schaefer
Der Pin auf der Gedenkkarte zeigt Freiburg, Jahnstraße 10
Täterort in Baden-Württemberg:
Landgericht in Freiburg
Weitere Täterorte:
KZ Dachau
KZ Ravensbrück