* 20.7.1904 Bisingen

Friedrich Rager wurde am 20. Juli 1904 in Bisingen in Hohenzollern geboren und katholisch getauft. Der ledige Sattler und Polsterer wohnte in Konstanz.

Am 4. Juni 1942 verurteilte den 37-Jährigen ein Gericht in Konstanz wegen „widernatürlicher Unzucht“ und Diebstahls zu drastischen drei Jahren Zuchthaus, abzüglich von sechs Wochen Untersuchungshaft, und zu fünf Jahren Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Außerdem stufte das Gericht ihn als „gefährlichen Gewohnheitsverbrecher“ ein, er hatte drei Vorstrafen, und verhängte gegen ihn deshalb die unbefristete Sicherungsverwahrung, nachdem er seine Strafhaft verbüßt hätte. Hinzu kommt noch, dass ihn das Gericht als „Kriegstäter“ einstufte. Diese Täter verwahrte man zwar weiterhin in Haft, ihre eigentliche Strafe sollten sie aber erst nach Kriegsende verbüßen. Die Haft sollte unter erschwerten Bedingungen erfolgen, z.B. in den Emslandlagern. Dies sollte Straftäter davor abschrecken, sich durch eine Straftat dem gefährlichen Dienst an der Front zu entziehen. Für die Straftäter wurde die Haft dadurch unabsehbar lang. Das Gericht wollte ihn also für alle Zeiten aus der deutschen „Volksgemeinschaft“ ausscheiden.

Zur Strafverbüßung transportierte man ihn aus dem Untersuchungsgefängnis Konstanz am 16. Juli 1942 zur Schwerstarbeit in das Strafgefangenenlager Rodgau, Lager II, in Rollwald, Niederroden in Hessen. Zu ihm notierte man auf seiner Karteikarte bereits nach 15 Tagen lediglich „Abgang“, also vermutlich Transport an einen anderen Haftort. Sein weiteres Schicksal ist nicht bekannt. Möglicherweise ist er in ein KZ überführt worden, wofür aber kein Beleg vorliegt. Reichsjustizminister Otto Thierack hatte mit dem SS- und Polizeichef Heinrich Himmler vereinbart, dass Sicherungsverwahrte und zu langen Haftstrafen Verurteilte „durch einen Einsatz dort, wo sie zugrunde gingen, vernichtet werden.“ Ende 1942 und Anfang 1943 wurde die Masse der Sicherungsverwahrten vom Justizvollzug der Polizei übergeben und in ein KZ transportiert.

(Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Bestand G 30 Rodgau, Rodgau-Karteikarten. Weinkauff, Hermann, die Deutsche Justiz und der Nationalsozialismus, in: Die Deutsche Justiz und der Nationalsozialismus, Teil 1, Stuttgart 1968, S. 154, zitiert nach Karl-Leo Terhorst, Polizeiliche planmäßige Überwachung und polizeiliche Vorbeugungshaft im Dritten Reich, Heidelberg 1985, S. 168.)

© Text und Recherche: Rainer Hoffschildt


pin3d428b  Der Pin auf der Gedenkkarte zeigt Konstanz, allgemein


Täterorte in Baden-Württemberg:
Gericht und Untersuchungsgefängnis in Konstanz

Weiterer Täterort:
Strafgefangenenlager Rodgau