* 28.3.1901 Ravensburg / Bavendorf

† 11.4.1942 KZ Buchenwald

Joseph Fidelius Schnetz wurde am 28. März 1901 in Bavendorf im Kreis Ravensburg in Württemberg geboren und katholisch getauft. Der Ledige lebte später in Magdeburg und arbeitete als Lohnbuchhalter.

Am 27. Mai 1937 verurteilte ihn ein Gericht in Magdeburg wegen Vergehens gegen § 175 zu sieben Monaten Gefängnis. Die Strafe verbüßte der 36-Jährige im Gefängnis Magdeburg. Dort beschrieb man ihn beim Zugang wie folgt: 1,76 m groß, schlanke Gestalt, gestutzter Bart, blaue Augen und blondes Haar. Am 27. Dezember 1937 entließ man ihn aus der Haft.

Am 1. September 1938 verurteilte ihn ein Gericht in Magdeburg nochmals wegen „widernatürlicher Unzucht“, diesmal aber auch wegen Erpressung und Vergehens gegen das Heimtückegesetz. Letzteres bedeutete, dass er sich abfällig über Nazi-Größen oder die NSDAP geäußert hatte. Diesmal verurteilte ihn das Gericht als Rückfalltäter zu drastischen drei Jahren Gefängnis und zu drei Jahren Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.

Zur Strafverbüßung transportierte man ihn zur Schwerstarbeit im Moor in das Strafgefangenenlager Neusustrum im Emsland. Von dort überführte man ihn am 26. Juli 1940 in das Strafgefangenenlager Rodgau, Lager II, in Niederroden in Hessen. Vorübergehend muss er noch an einen anderen Haftort gekommen sein, denn er hatte zwei Zugangsnummern in Rodgau. Auf Anweisung der Polizei Magdeburg entließ man ihn nach verbüßter Strafe am 1. September 1941 nicht in die Freiheit, sondern transportierte ihn am 5. September 1941 in das Polizeigefängnis Magdeburg.

Am 9. Oktober 1941 überführte die Polizei ihn in das KZ Buchenwald, wo man ihn zur Nummer 5.205 machte, ihn in die Gruppe der § 175-Häftlinge einstufte und ihn wie fast alle Homosexuellen zu besonders schwerer Arbeit einteilte, die er im Kommando 53 im Steinbruch erleiden musste. Joseph Schnetz verstarb am 11. April 1942 im KZ Buchenwald im Alter von 41 Jahren angeblich an einer Erkrankung der Atemwege, tatsächlich aber doch wohl an den Strapazen der jahrelangen Haft und Zwangsarbeit und der chronischen Unterversorgung im KZ.

2002 hob der Deutsche Bundestag pauschal die NS-Verurteilungen nach § 175 in der NS-Fassung von 1935 auf. Rückblickend war er also jahrelang zu Unrecht in Haft gewesen.

(Landeshauptarchiv Staatsarchiv Magdeburg, Karteikarten, Rep. C. 144 Gefängnisse Magdeburg, Gommern und Schönebeck B Nr. 276 A-Z. Ich danke Prof. Rüdiger Lautmann, Berlin, der im ITS in Bad Arolsen forschte, für zusätzliche Informationen. Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Bestand G 30 Rodgau, Rodgau-Karteikarten. Internet-Totenbuch der Gedenkstätte Buchenwald.)

© Text und Recherche: Rainer Hoffschildt


schnetz

Effekten-Kartei des KZ Buchenwald, auf dem die Adresse Joseph Schnetz Schwester mit Waldsee / Württemberg vermerkt ist  (1.1.5.3, Doc-ID 7051129, ITS Digital Archive / Bad Arolsen – Anm. Biggel / Bogen).


pin3d428b  Der Pin auf der Gedenkkarte zeigt Ravensburg / Bavendorf, allgemein


Täterorte:
Gericht und Gefängnis Magdeburg
Strafgefangenenlager Neusustrum
Strafgefangenenlager Rodgau
KZ einweisende Dienststelle: Polizei Magdeburg
KZ Buchenwald