Peter Michael Brühl
* 23.6.1893 Weißenthurm
† 2.1.1944 KZ Neuengamme
Peter Brühl wurde am 23. Juni 1893 in Weißenthurm bei Koblenz geboren und katholisch getauft. Der geschiedene Metzger, der ein Kind hatte, lebte später in Duisburg in der Josefsstraße 31.
Am 15. Juni 1936 verurteilte ihn ein Gericht in Duisburg zu einem Jahr Gefängnis. 1939 entließ man ihn in Bochum nach einem weiteren Urteil aus der Haft. Der Grund dieser Haft ist nicht bekannt. Doch am 9. April 1941 verurteilte man den 47-Jährigen erneut, diesmal das Landgericht in Offenburg, wegen „widernatürlicher Unzucht“ zu acht Monaten Gefängnis, abzüglich von vier Monaten Untersuchungshaft. Zur Strafverbüßung transportierte man ihn aus dem Arbeitshaus Kieslau in Baden am 1. Mai 1941 zur Schwerstarbeit in das Strafgefangenenlager Rodgau, Lager II, in Niederroden in Hessen. Dort entließ man ihn zu seinem eigentlichen Strafende nicht in die Freiheit, sondern transportiert ihn vier Tage später am 1. August 1941 in die Strafanstalt Duisburg. Dort blieb er nicht lange, denn wahrscheinlich überführte die Polizei ihn noch im selben Monat in das KZ Neuengamme bei Hamburg, wo man ihn zur Nummer 6.065 machte. Peter Brühl verstarb am 2. Januar 1944 im Alter von 50 Jahren im Hauptlager des KZ Neuengamme. Die Todesursache ist nicht bekannt, sie dürfte aber in den Strapazen der jahrelangen Haft und Zwangsarbeit und in der chronischen Unterversorgung im KZ zu finden sein.
(Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Bestand G 30 Rodgau, Rodgau-Karteikarten. Totenbuch für das Konzentrationslager Neuengamme: www.kz-gedenkstaette-neuengamme.de/geschichte/totenbuch/die-toten-1940-1945/)
© Text und Recherche: Rainer Hoffschildt
Der Pin auf der Gedenkkarte zeigt das ehem. Arbeithaus Kislau (früher Kieslau), Landkreis Karlsruhe
Täterorte in Baden-Württemberg:
Landgericht Offenburg
Arbeitshaus Kieslau
Weitere Täterorte:
Strafgefangenenlager Rodgau
Strafanstalt Duisburg
KZ Neuengamme