* 31.5.1909 Freiburg

† 2.9.1943 Erschießung im Häftlingslager Wuhlheide (Berlin-Friedrichsfelde)

Reginald Marquier wurde am 31. Mai 1909 in Freiburg geboren. Sein Vater Richard, auch in Freiburg geboren, war Besitzer einer Walzfabrik in Gengenbach. Seine Mutter Gertrud stammte aus Leipzig und war Tochter eines Fabrikanten und Kaufmanns. Reginald war ihr einziges Kind. Seine Eltern ließen sich bereits vor 1925 scheiden. Der Vater heiratete ein zweites Mal. Nach dem Besuch der Schule kam Reginald auf das humanistische Gymnasium in Freiburg, später in Offenburg und dann in Würzburg, wo er 1928 das Abitur ablegte. Er begann dann eine kaufmännische Lehre in Hamburg, die er im Herbst 1930 beendete. Sein Studium der Germanistik in Hamburg musste er aus finanziellen Gründen abbrechen. Er zog nach Stuttgart und dann wieder nach Freiburg, wo er überwiegend kaufmännisch tätig war. Er machte auch schriftstellerische Versuche. Im November 1933 wurde er Mitglied in der Reichsschrifttumskammer. Nach dem Tod seines Vaters 1934 zog er nach Berlin, wo er eine Anstellung beim Verlag „Die Rabenpresse“ fand. Dieser Verlag bot zu Beginn des Naziregimes einen gewissen Freiraum für Autoren, die den Machthabern missliebig waren. Marquiers Hörspiel „Carl Maria von Weber erkämpft die deutsche Oper“ wurde 1935 im Deutschlandsender ausgestrahlt. Er betätigte sich weiterhin schriftstellerisch und schrieb unter anderem die Erzählungen „Das Dorf und der Knabe“ (1936) und „Geschichte einer Begegnung“ (1938).

Zu Beginn des 2. Weltkriegs wurde Marquier zu einer Polizeiformation einberufen, die nach einiger Zeit in die Waffen-SS eingegliedert wurde. Er war Leutnant der Schutzpolizei der Reserve. Sein Verhängnis war, dass er am 22. April 1943 vom SS- und Polizeigericht III in Berlin wegen § 175 verurteilt wurde. Der Reinhaltungserlass des Führers vom 15.11.1941 verfügte, dass alle Polizisten und Mitglieder der SS, die nach § 175 verurteilt wurden, mit dem Tode bestraft werden mussten. Marquier wurde 1936 und 1938 gleichgeschlechtlicher Betätigung verdächtigt. Er kannte auch den Reinhaltungserlass. Heinrich Himmler, Chef der Polizei und der SS und deshalb auch Herr der Konzentrationslager und ein rabiater Schwulenhasser, hielt ihn für „unverbesserlich“ und schrieb zu dem Fall Marquier:

„Vor M., einem geistig hochstehenden, weit über den Durchschnitt begabten Menschen, der seine Opfer durch schöngeistige Reden und Freihalten mit Alkohol umgarnte, muss die Allgemeinheit, insbesondere die Jugend, geschützt werden. Marquier muss deshalb ausgemerzt werden. Ich schlage die Bestätigung und Vollstreckung des Urteils vor.“

Die Gnadengesuche seiner Mutter, die zur Zeit seiner Hinrichtung wiederverheiratet war und in Niederbayern lebte, und seines Anwalts Dr. Wille an Hitler wurden abgelehnt. Marquier wurde am 02. September 1943 im Alter von 34 Jahren in Berlin-Friedrichsfelde im Häftlingslager Wuhlheide erschossen. Sein Tod wurde vom SS- und Polizeigericht III Berlin dem Standesamt gemeldet. Die Todesursache ist in der Sterbeurkunde geschwärzt.

(„Capri – Zeitschrift für schwule Geschichte, Mai 2012; StadtAF Einwohnerbücher, Einwohnerkartei, Geburtsurkunde; Stadtarchiv Leipzig; Landesarchiv Berlin.)

© Text und Recherche: William Schaefer


pin3d428b  Der Pin auf der Gedenkkarte zeigt Freiburg


Täterorte:
SS- und Polizeigericht III in Berlin
Häftlingslager Wuhlheide