Rudolf Schumacher
* 11.8.1909 Vollmerhausen
† 10.12.1941 Frankreich
Rudolf Schumacher wurde am 11. August 1909 in Vollmerhausen geboren. Er lebte auch später an seinem Geburtsort und war Hilfsarbeiter.
Am 24. Oktober 1938 verurteilte den 29-Jährigen das Amtsgericht Stuttgart wegen „gewerbsmäßiger Unzucht mit Männern“ nach § 175a Ziffer 4 zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis. Zur Strafverbüßung transportierte man ihn in das Gefängnis Rottenburg, dann am 14. Dezember 1938 in das Gefängnis Darmstadt und neun Tage später zur Schwerstarbeit in das Strafgefangenenlager Rodgau. 1940 dürfte man ihn aus der Haft entlassen haben.
Trotz seiner Vorstrafe nach § 175a zog man ihn später zur Wehrmacht ein. Er fiel am 10. Dezember 1941 im Alter von 32 Jahren in Frankreich. Sein Grab liegt auf der Kriegsgräberstätte Champigny-St. Andre.
2002 hob der Deutsche Bundestag pauschal die NS-Verurteilungen nach § 175a Ziffer 4 und nach § 175 in der NS-Fassung von 1935 auf. Rückblickend war er also zu Unrecht in Haft gewesen.
(Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Bestand G 30 Rodgau, Rodgau-Karteikarten. Internet-Verzeichnis gefallener Soldaten des Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.V.: www.volksbund/graebersuche/ .)
© Text und Recherche: Rainer Hoffschildt
Der Pin auf der Gedenkkarte zeigt Stuttgart, allgemein
Täterorte in Baden-Württemberg:
Amtsgericht Stuttgart
Gefängnis Rottenburg
Weitere Täterorte:
Gefängnis Darmstadt
Strafgefangenenlager Rodgau