2017 Verschiedenes
„Späte Aufarbeitung – LSBTTIQ-Lebenswelten im deutschen Südwesten
In der Landeskundlichen Reihe der Landeszentrale für politischen Bildung Baden-Württemberg Nr. 50 „Späte Aufarbeitung – LSBTTIQ-Lebenswelten im deutschen Südwesten“ (Inhaltsverzeichnis siehe hier) erscheint u. a. der Beitrag „Der Liebe wegen ausgegrenzt und verfolgt: das Internetprojekt www.der-liebe-wegen.org“.
Queer Life in the City – Teil 1: §175, Coming-Out in den 70ern & Rosi
Dezember 2017: Wie sah queeres Leben in den deutschen Großstädten der 70er, 80er, 90er aus? Was war anders – und was ist gleich geblieben? Die Doku-Reihe des queeren Social-Media-Kanals SISSY THAT TALK startet in Stuttgart: Laura Halding-Hoppenheit, Hannes Steinert und Ralf Bogen erzählen in emotionalen Interviews wie früher gefeiert und geliebt wurde, aber auch von Protest, AIDS-Krise und Ausgrenzung. Im Teil 1 geht es u. a. um die Folgen des §175, u. a. auch um das Internetprojekt „Der Liebe wegen“.
Wiedergutmachungsbemühungen von Transvestiten und Damenimitatoren nach 1945
Dezember 2017: Julia Noah Munier und Karl-Heinz Steinle berichten in einem Blog-Beitrag über Wiedergutmachungsbemühungen von Transvestiten und Damenimitatoren nach 1945 auf der Grundlage eines spannenden Quellenfund im Staatsarchiv Ludwigsburg. Es wird u. a. detailliert über Toni Simon berichtet, der nach 1945 „als Original der Stuttgarter Homosexuellenszene“ galt und bereits 1950 eine Eingabe an den FDP-Politiker und Bundesminister der Justiz Thomas Dehler zur „Liberalisierung der Paragraphen 175 und 175a“ iniierte: siehe Lambda- Nachrichten Nr. 1 / 2010, S. 36-39.
„TTIQ – wo bist du?“ und „Der Liebe wegen engagiert“
Dezember 2017: Das Vereinsblätte von Abseitz Stuttgart – der Sportverein für Schwule, Lesben & Freund*Innen Nr. 51 / 2017 mit dem Schwerpunktthema: „TTIQ – wo bist du?“. geht in einem Beitrag auf S. 38 bis 41 auch auf unser Internetprojekt „Der Liebe wegen“ ein: http://www.abseitz.de/files/abseitz/media/abseitz/vereinsblaettle/pdf/AVB51-2017-11.pdf
Grußwort zur Matinee anlässlich des 70. Geburtstags der VVN Württemberg
Dezember 2017: In der Dezember-Sonderausgabe der Antifa der VVN Baden-Württemberg sind auch Auszüge des Grußwortes von Ralf Bogen vom Internetprojekt „Der Liebe wegen“ anlässlich des 70. Geburtstags der VVN Württemberg veröffentlicht, welches wir hier ungekürzt dokumentieren: Grußwort 70 Jahre VVN-am-3-September-2017
Für einen Ort in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, an dem die Verfolgung und Ermordung von lesbischen Frauen und jenen, denen es nachgesagt wurde, sichtbar wird
22.11.2017: In einer Stellungsnahme des Netzwerks LSBTTIQ Baden-Württemberg heißt es: „(…) wir fordern Sie als Beirat sowie als Vertretung der weiblichen und männlichen Homosexuellen sowie der bisexuellen Frauen und Männer auf, die Lebensrealitäten von lesbischen Frauen und Mädchen, patriarchale Machtverhältnisse und Verfolgungsstrukturen gegen lesbische Lebensweisen während des Nationalsozialismus bei Ihrer Entscheidung mit zu berücksichtigen. Es ist im Sinne einer wissenschaftlichen und politischen Auseinandersetzung notwendig, eine Definition von Verfolgung, die sich ausschließlich an den von den Nationalsozialisten geschaffenen Häftlingskategorien orientiert, zu hinterfragen und intersektional zu erweitern. Wir setzen uns dafür ein, dass mit der „Gedenkkugel“ endlich ein sichtbares Zeichen und ein Ort in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück geschaffen wird, an dem die Verfolgung und Ermordung von lesbischen Frauen und jenen, denen es nachgesagt wurde, sichtbar wird und ihnen gedacht werden kann. Deshalb unterstützen wir die Idee einer Gedenkkugel mit Nachdruck!“
Historischer Beschluss zur Anerkennung der Intersexualität
08.11.2017: In einer Pressemitteilung des Lesben- und Schwulenverband heißt es: „Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute bekanntgegeben, dass die Regelungen des Personenstandsrechts nicht mit den Anforderungen des Grundgesetzes vereinbar sind, soweit sie neben den Einträgen „männlich“ und „weiblich“ keine dritte positive Option zulassen. […] In Deutschland leben schätzungsweise 100.000 Intersexuelle, die mit unterschiedlichen Geschlechtermerkmalen ausgestattet sind und sich einer traditionellen Geschlechtszuordnung entziehen. Während sich viele von ihnen klar als Mann oder als Frau fühlen, lehnen andere eine solche Zuordnung ab oder empfinden sich als einem dritten Geschlecht zugehörig. […] Trotzdem keine medizinische Notwendigkeit besteht wurden und werden durch die medizinische Kategorisierung als Störung oder Krankheit Intersexuelle in Deutschland bis heute gravierenden und irreversiblen chirurgischen und verstümmelnden Eingriffen und hormonellen Behandlungen unterzogen – oftmals bereits im Säuglingsalter. Es handelt sich um schwere Menschenrechtsverstöße.“
(Quelle: https://www.lsvd.de/newsletters/newsletter-2017/intersexuelle-respektieren-biologistische-zweigeschlechtlichkeit-ueberwinden.html;
siehe hierzu auch:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts,
http://video.tagesspiegel.de/drittes-geschlecht-eine-historische-entscheidung.html
http://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/das-dritte-geschlecht-was-bedeutet-intersexualitaet-a-1177033.html;
https://www.tagesschau.de/inland/intersexuelle-geschlecht-105.html).
Festakt zum 150. Jahrestag der Rede Karl Heinrich Ulrichs
26.8.2017: Zum 150. Mal jährte sich der Auftritt von Karl Heinrich Ulrichs am 29. August 1867 vor mehr als 500 deutschen Rechtsgelehrten auf dem Münchner Juristentag, bei dem er sich mutig als Urning bekannte. Das Forum Homosexualität München organisierte hierfür einen beeindruckenden Festakt, zu der auch drei §175-Zeitzeugen eingeladen waren. Ulrichs (1825- 1895), Gerichtsassessor im Königreich Hannover, wurde mit Berufsverbot belegt, als seine Homosexualität bekannt wurde. Er gilt als der Urvater der Homosexuellenbewegung und war Vorbild für Magnus Hirschfeld, der mit der Gründung des Wissenschaftlich Humanitären Komitees eine verstetigte emanzipatorische Homosexuellenvertretung schuf. Vier Jahre nach Ulrichs Rede wurde 1871 der verhängnisvolle § 175 im Strafgesetzbuch verankert (siehe https://www.der-liebe-wegen.org/1400-1900_eine_kurze_chronologie/#kapitel3).
Das Webprojekt „Vom anderen Ufer?“ ist online – siehe http://www.vom-anderen-ufer.de/
August 2017:Das Stadtmuseum Ludwigshafen hatte eine Ausstellung zur schwul-lesbischen und queeren Vielfalt im Raum Ludwigshafen/Mannheim initiiert, entwickelt und von November 2015 bis Mai 2016 gezeigt. Daraus entstand die vorliegende Internetseite „Vom anderen Ufer?“, die seit August 2017 online ist (Quelle: http://www.vom-anderen-ufer.de/).
„Wo bist Du mein Schatz?“ – eine Solidaritätsaktion mit den mutigen LSBTTIQ-AktivistInnen der Türkei beim CSD in Stuttgart
29.7.2017: Mit einer „Wo bist Du, mein Schatz“-Solidaritätsaktion bei der CSD Parade in Stuttgart erklären sich die Türkische Gemeinde Baden-Württemberg e. V. und die Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber e. V. solidarisch mit den mutigen LSBTTIQ-AktivistInnen in der Türkei. Zwei Wochen nach der Räumung des Gezi-Parks erlebte Istanbul im Jahr 2014 eine der größten Trans und Gay Pride Paraden ihrer Geschichte. Ca. 80.000 bis 100.000 Menschen kamen und riefen Parolen wie: “Wo bist Du, mein Schatz?”, wobei es zurückschallte: “Hier bin ich, mein Schatz”. Oder: “ich bin schwul, ich bin lesbisch. Ich bin hier. Wir sind hier”. Auch Hunderte von Heteros sollen dies aus Solidarität mitgerufen haben (siehe hierzu Deniz Yücel in seinem Buch “Taksim ist überall”, der ausführlich über den Gay Pride Istanbul berichtete, S. 47ff, Hamburg 2015). In den Jahren 2015, 2016 und 2017 wurden die Pride-Demos mit Polizeigewalt zerschlagen. Dennoch haben sich immer wieder mutige LSBTTIQ-AktivistInnen und ihre FreundInnen in Seitenstraßen neu formiert und ihre Verhaftung und Verletzungen riskiert (siehe http://hotel-silber.de/?p=1850).
Behörden verhindern Gay Pride Marsch in Istanbul 2017
25.6.2017 (EuroNews): „Die türkischen Behörden haben die 15. Schwulen- und Lesbenparade in der Metropole Istanbul mit einem hohen Polizeiaufgebot verhindert. Nach einem Verbot der Demonstration am Vortag hielten Sicherheitskräfte die Aktivisten am Sonntag davon ab, sich auf der zentralen Einkaufsstraße Istiklal zu versammeln. Istanbuler Gouverneur hatte die Demonstration für die Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (LGBTI) am Vortag das dritte Jahr in Folge verboten. Die Behörden erklärten, die Maßnahme gefährde die Sicherheit von Bürgern und Touristen sowie die öffentliche Ordnung. Die Aktivisten hatten dennoch angekündigt, sich gegen Abend im Zentrum Istanbuls zu versammeln. Die Polizei sperrte die zentrale Einkaufsstraße Istiklal jedoch großräumig ab und blockierte auch die Seitenstraßen. (…) Die Verhinderung des Gay-Pride-Marsches stieß auf scharfe Kritik. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck erklärte, das Verbot sei ein klarer Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Er forderte die Bundesregierung zum Handeln auf. (…) Die mehrheitlich muslimischen Türkei gehört zu den wenigen Ländern in der Region, in denen Homosexualität nicht verboten ist. Allerdings kommt es immer wieder zu Übergriffen auf Schwule, Lesben, Bi- oder Transsexuelle.
(siehe http://de.euronews.com/2017/06/25/behorden-verhindern-gay-pride-marsch-in-istanbul
sowie: https://www.youtube.com/watch?v=_DbV2ipCN_Q
und https://www.youtube.com/watch?v=UOF78_T-7y4)
Historischer erster Schritt zur Rehabilitierung der Opfer von § 175
22.6.2017 – Auszüge einer Pressemitteilung des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) zur heute anstehenden Beschlussfassung des Bundestages zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach § 175 StGB und weiterer Bestimmungen verurteilten Homosexuellen:
„Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass erste rechtspolitische Konsequenzen aus den schweren und massenhaften Menschenrechtsverletzungen gezogen werden, die auch vom demokratischen Staat an homosexuellen Menschen begangen wurden.
Das ist ein historischer Schritt. Es gibt aber bittere Wermutstropfen. Das Gesetz hat gravierende Lücken.
Erstens: Die vorgesehene Entschädigung für die Opfer, die durch eine menschenrechtswidrige Gesetzgebung verfolgt, inhaftiert und ihrer gesellschaftlichen Existenz beraubt wurden, ist viel zu gering. Schon die strafrechtliche Ermittlung nach § 175 StGB bewirkte gesellschaftliche Ächtung, bedeutete oft den Verlust des Arbeitsplatzes und der gesamten beruflichen Karriere. Die Auswirkungen sind bis heute spürbar, zum Beispiel bei der Höhe der Rente. Das muss ausgeglichen werden.
Zweitens: Die CDU/CSU hat in letzter Minute eine Einschränkung bei der Aufhebung der Urteile durchgeboxt, die angeblich dem Jugendschutz dienen soll, in Wahrheit aber neue Ungerechtigkeiten schafft. Selbstverständlich dürfen keine Urteile zu sexuellem Missbrauch aufgehoben werden. Das Gesetz führt aber rückwirkend erneut unterschiedliche Schutzaltersgrenzen zwischen Homo- und Heterosexualität ein. Es bleiben Bereiche von der Rehabilitierung ausgeschlossen, die bei Heterosexualität nie strafbar waren. […] Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unterschiedliche Altersgrenzen bei Homo- und Heterosexualität längst als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft.“
Unterstützung für LSBTTIQ Geflüchtete!
20.6.2017, Auszüge aus der Pressemitteilung des Netzwerks LSBTTIQ Baden-Württemberg zum Weltflüchtlingstag 2017: „Am Weltflüchtlingstag […] erinnert das Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg an die besondere Situation von LSBTTIQ Geflüchteten. Wir brauchen endlich die Anerkennung der besonderen Schutzbedürftigkeit von LSBTTIQ Geflüchteten und Unterstützung für deren spezifischen Bedarfe.
LSBTTIQ Geflüchtete verlassen aus sehr verschiedenen Gründen ihr Herkunftsland. Manche versuchen einem Krieg zu entkommen, andere werden als politische Aktivist_innen verfolgt. Nicht immer ist ihre sexuelle Orientierung, ihre nicht-heterosexuelle Lebensweise, ihre Transsexualität, Intergeschlechtlichkeit oder das Leben zwischen den Geschlechtern der zentrale Grund für die Flucht. Dennoch gilt für sie alle, dass sie aus Gesellschaften fliehen, in denen ihnen Ausgrenzung, Zwangsverheiratung, Gefängnisstrafen, Folter oder gar die Todesstrafe drohen. „Hier ist es Aufgabe von Erstaufnahmestellen, Behörden und Mitarbeiter_innen in der Geflüchtetenarbeit in Baden-Württemberg, besonderen Schutz zu leisten, angemessene Begleitung zu bieten und eine faire Chance im Asylverfahren zu gewähren“, fordert Ulrike Goth vom Sprechendenrat des Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg. […] Informationen zu den Angeboten des Netzwerks LSBTTIQ Baden-Württemberg für Geflüchtete und Kontakt zu unterstützenden Gruppen sind auf folgender Webseite zu finden: http://netzwerk-lsbttiq.net/refugee.“
175: Manfred Lucha fordert umfassende Rehabilitierung
17.5.2017: Zum Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie drängt Sozialminister Manne Lucha (Grüne) auf eine umfassende Rehabilitierung verfolgter Homosexueller. Zwar sollen nun Menschen entschädigt werden, die auf der Grundlage des 1994 abgeschafften „Schwulen-Paragrafen“ 175 verurteilt wurden. „Der Bundestag sollte aber prüfen, ob auch von Ermittlungen Betroffene in die Entschädigung einbezogen werden können“, sagte Lucha in Stuttgart. Nicht nur Verurteilungen, auch bereits Ermittlungen führten „nicht selten zum sozialen Tod“. (Quelle: Stuttgarter-Nachrichten, 17.05.2017)
Kunstausstellung: WE ARE PART OF CULTURE
13.5.2017: Das Projekt 100% MENSCH eröffnete am 13. Mai 2017 seine Geschäftsstelle in Stuttgart Bad Cannstatt in der Bochumer Straße 2. Das gemeinnützige Projekt 100% MENSCH plant für das Jahr 2017/18 eine Diversity-Kunstausstellung zum prägenden Beitrag von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen, Intersexuellen und queeren Menschen an der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung Europas. (…) Ziel der Ausstellung ist es, die sonst häufig thematisierte „Opferrolle“ aufzubrechen und die teilweise bahnbrechenden Leistungen zu präsentieren. Die Begleittexte zu den Kunstwerken, der Ausstellungskatalog sowie die Informationsmaterialien werden auf deutsch, englisch und arabisch erstellt. […] Die offizielle Vernissage erfolgt am 27. September im Berliner Hauptbahnhof (Quelle: http://www.wearepartofculture.de/wp-konzept.html)
„Gegen alle Widerstände“ – Talksendung Nachtcafè u. a. mit Heinz Schmitz
5.5.2017: Um 22 h wird im SWR Fernsehen die nächste Ausgabe der Talksendung Nachtcafé gesendet. Sie hat das Motto „Gegen alle Widerstände“. Zu Gast sein wird auch Heinz Schmitz (*1943 in Freiburg), der über seine Verurteilung nach § 175, seine Ehe und spätes Coming-out wie auch über die Auswirkungen seines „zweiten Coming-outs“ als Verurteilter berichten wird (Quelle: Email von Karl-Heinz Steinle vom 2. Mai 2017).
Universität Stuttgart entschuldigt sich für Nazi-Unrecht an 440 Menschen – unter ihnen auch § 175-Opfer
19.4.2017: Die Universität Stuttgart ermittelt zur Zeit alle ihre Mitglieder, die während der NS-Zeit durch die Hochschule selbst entrechtet und verfolgt wurden (entlassene Professoren, Assistenten, Dozenten und Mitarbeiter/innen, zwangsexmatrikulierte Studierende, Zwangsarbeiter u.a.). Anfang Februar 2017 hat die Universität Stuttgart schon eine Gedenkfeier zur Ehrung der Verfolgten durchgeführt:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.universitaet-stuttgart-arbeitet-nazi-vergangenheit-auf-440-opfer-von-unrecht-und-verfolgung-ermittelt.4737d708-7f7c-4ff2-b822-17b61fe8514f.html
http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/uni-entschuldigt-sich-fuer-nazi-unrecht-an-440-menschen–133257225.html
Zu den Verfolgten gehören auch zwei Studenten die von der Hochschule verwiesen, weil sie aufgrund eines Vergehens nach dem damaligen §175 Strafgesetzbuch gerichtlich verurteilt worden waren. Die Rechercheergebnisse werden in einem Buch veröffentlichen, dessen Schwerpunkt in den Biographien der Betroffenen liegt. Die Pressemeldung, dass das Buch schon erschienen sei, ist falsch (Quelle: Email vom 19.4.2017 von Herrn Dr. Beckers von der Universität Stuttgart).
Strafrechtliche Rehabilitierung homosexueller Männer
28.4.2017: Am Freitag, den 28. April 2017 fand im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Gesetzes zur Rehabilitierung und Entschädigung der in der Bundesrepublik wegen § 175 verurteilten Männer statt: siehe https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw17-de-rehabilitierung/501820. Zu diesem Anlass hatte Justizminister Maas fünf betroffene Zeitzeugen als Ehrengäste eingeladen, die der Lesung auf der Ehrentribüne des Bundestages beiwohnten. Unter ihnen waren Helmut Kress aus Tübingen und Heinz Schmitz aus Freiburg, deren Interviews auf dem Internet-Portal zu Lebensgeschichten, Repression und Verfolgung von LSBTTIQ in Baden und Württemberg, www.lsbttiq-bw.de zu sehen sind (Quelle: Email von Karl-Heinz Steinle vom 25.04.2017).
Verfolgten aus Tschetschenien Aufnahme anbieten
26.4.2017: Anfang April berichtete die russische Zeitung Nowaja Gaseta erstmalig von einer brutalen Verfolgungswelle durch staatliche Milizen gegen schwule und bisexuelle Männer in Tschetschenien. Mehr als 100 Männer wurden in Geheimgefängnisse verschleppt und gefoltert. Bislang weiß man von drei namentlich bekannten ermordeten Männern. (…) In der Fragestunde bei der heutigen Bundestagssitzung hat der Staatsminister im Auswärtigen Amt Michael Roth bestätigt, dass die Bundesregierung die Berichte über brutale staatliche Verfolgung von Homosexuellen in Tschetschenien als glaubwürdig einstuft, ihnen nachgeht und die Deutsche Botschaft in Kontakt mit Betroffenen steht. Dazu erklärt Uta Schwenke, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverband (LSVD): „Die russische Organisation LGBT Network hofft […], Flüchtlinge ins Ausland vermitteln zu können, gerade weil diese auch in Russland nicht sicher vor weiterer Verfolgung seien. Deutschland muss gefährdeten Personen aus Tschetschenien schützen, ihnen die Aufnahme anbieten und die Visa-Vergabe für Betroffene lockern. […] Merkel muss auf die sofortige Freilassung aller verschwundenen Männer, das Ende der brutalen Verfolgung, die lückenlose Aufklärung der Vorkommnisse sowie die Strafverfolgung für Täter*innen bestehen.“ (Quelle: Email vom LSVD vom 26.4.2017)
Das Onlineprojekt Lesbengeschichte: „http://www.lesbengeschichte.org/„
27.3.2017: Heute sind wir per Mail auf das Onlineprojekt Lesbengeschichte aufmerksam gemacht worden, worin es u. a. heißt:
„Jeder sozialen Gruppe muß ihre eigene Geschichte zugänglich sein. Das Wissen über unsere Vergangenheit gibt uns kulturelle Wurzeln und ein Erbe von Vorbildern und Erfahrungen, von denen wir lernen und denen wir nacheifern oder denen nicht zu folgen wir uns entscheiden können. Uns lesbischen Frauen ist grundsätzlich alles Wissen über unsere Vergangenheit vorenthalten worden. Dies ist vorsätzlich geschehen, denn es hält uns unsichtbar, isoliert und machtlos. (…) Die Unterdrückung der lesbischen Lebensform erstreckt sich über die Kontrolle zeitgenössischer Vorstellungen und Informationen hinaus auch auf die Kontrolle historischen Wissens.“1
Derzeit suggerieren gerade großstädtische lesbische, lesbisch-schwule, queere und transgender subkulturelle Szenen vorschnell Sichtbarkeit und Selbstverständlichkeit lesbischer Lebensweisen. Aber auch heute noch leben viele Lesben versteckt, sind unsichtbar und isoliert […].
Mit diesem online-Projekt wollen wir lesbische Frauen […] in ‚der‘ Geschichte sichtbar machen – mit ihren individuellen Lebensgeschichten wie auch bezogen auf etwaige ‚kollektive‘ Zusammenhänge frauenliebender Frauen. Das online-Projekt Lesbengeschichte zielt auf historische und aktuelle Sichtbarkeit und versteht sich als Teil des Widerstands gegen Enthistorisierung lesbischer Existenzen und Aktivitäten. Die De/Konstruktion von Geschichte steht für uns nach wie vor im Zeichen von Erinnerungskultur, historischem Lernen und für die Möglichkeit – nicht zwingende Notwendigkeit – historisch positiver Identifikation/en wie auch Abgrenzung/en.
Bundesregierung will verurteilte homosexuelle Männer rehabilitieren
22.3.2017: Die Bundesregierung hat heute den vom BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes beschlossen:
„Die Rehabilitierung der Männer, die allein wegen ihrer Homosexualität vor Gericht standen, ist überfällig. Nur wegen ihrer Liebe zu Männern, wegen ihrer sexuellen Identität, wurden sie vom deutschen Staat verfolgt, bestraft und geächtet. Die alten Urteile sind aus heutiger Sicht eklatantes Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde. […]
Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld arbeitet bereits an einer Aufarbeitung und Dokumentation der einzelnen Schicksale. Wir werden die wichtige Aufgabenerfüllung der Bundesstiftung ab 2017 allgemein über eine institutionelle Förderung in Höhe von jährlich 500.000 Euro aus dem Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz stärken und sichern. Denn: Es ist nicht allein damit getan, dass wir die Urteile aufheben, in der Öffentlichkeit aber kaum bekannt ist, worum es überhaupt geht.“
(Weitere Hintergrundinformationen unter http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/03222017_Paragraph_175.html). Siehe hierzu auch folgende Videos/Filme:
- Bundesanwalt a.d. Manfred Bruns über die Rehabilitation homosexueller 175-er-Opfer, veröffentlicht am 22.3.2017
- Euronews: 1.500 Euro für die „175er“: späte Gerechtigkeit für Homosexuelle, veröffentlicht am 22.3.2017
- Entschädigung für Homosexuelle: 3000 Euro für Opfer des § 175, Landesschau Baden-Württemberg, veröffentlicht am 24.3.2017
- Entschädigung für verurteilte Homosexuelle | DW Nachrichten, veröffentlicht am 22.7.2016
- Anders als du und ich (§ 175) (1958) [Drama] | Film (deutsch), veröffentlicht am 26.11.2015
- Verboten schwul – wie Homosexuelle in der Adenauerzeit verfolgt wurden, ARD, veröffentlicht am 25.11.2015
- Vor mehr als 20 Jahren Abschaffung §175 StGB in der BRD, veröffentlicht am 25.06.2014
Gedenken an lesbische Frauen und Mädchen im KZ Ravensbrück
10.3.2017: Aus einem Email von „Autonome feministische FrauenLesben aus Deutschland und Österreich“ geht hervor, dass es mittlerweile mit den Gremien der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätte einen Konsens darüber gibt, dass es ein dauerhaftes Gedenken an lesbischen Frauen im ehemaligen Frauenkonzentrationslager Ravensbrück geben soll. „Nur“ noch bei der Frage des „wie“ gibt es nach wie vor unterschiedliche Standpunkte und Vorschläge. Die „Autonome feministische FrauenLesben aus Deutschland und Österreich“ hatte beantragt: „Entsprechend der Leitlinien der Mahn- und Gedenkstätten Ravensbrück/Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten … beantragen wir wie folgt eine Gedenktafel bzw. ein Erinnerungszeichen mit der Inschrift: In Gedenken aller lesbischen Frauen und Mädchen im Frauen-KZ Ravensbrück und Uckermark. Lesbische Frauen galten als „entartet“ und wurden als „asozial“, als widerständig und ver-rückt und aus anderen Gründen verfolgt und ermordet. Ihr seid nicht vergessen!
Sowohl in der Sitzung des Internationalen Beirats am 14. November 2016 als auch in der Fachkommission am 6.12. 2016 hätte es zu dieser Inschrift kontroverse Diskussionen gegeben. Der Beschluss der Beiratssitzung wird wie folgt zitiert: „Nach intensiver und kontroverser Diskussion kann derzeit kein Beschluss für oder gegen den Antrag gefasst werden. Kompromisse wären der frühere Konsensvorschlag oder die Nennung konkreter Namen.“ Der frühere Formulierungsvorschlag aus dem Jahr 2011 lautete: „Im Gedenken an lesbische Frauen, die aus politischen, religiösen, rassistischen oder sozialen Gründen im KZ Ravensbrück in den Jahren 1939-1945 inhaftiert waren.“
Eine endgültige Entscheidung sei auf den 5. Mai 2017 verschoben worden (siehe hierzu auch: http://www.konnys-lesbenseiten.de/ und die Auseinandersetzung um das „Berliner Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen“ in 2010: http://www.homo-denkmal.de/index.php?view=article&id=84 und http://www.homo-denkmal.de/files/Offener%20Brief%20-%20Staatsminister%20Neumann%20100318.pdf)
Maghreb-Staaten sind nicht sicher
10.3.2017: Der Bundesrat hat der Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ nicht zugestimmt. Dazu erklärt Stefanie Schmidt, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD): „Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesrates, einer Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ nicht zuzustimmen.
In allen drei Staaten werden Menschenrechte verletzt, Homosexuelle als soziale Gruppe verfolgt und einvernehmliche Sexualität unter Erwachsenen gleichen Geschlechts mit hohen Gefängnisstrafen bedroht. Menschen werden eingesperrt und misshandelt, nur weil sie anders lieben. Die letzte bekannt gewordene Verurteilung zweier Männer wegen gleichgeschlechtlichen Handlungen in Marokko liegt gerade einmal zwei Wochen zurück.
Staaten als „sicher“ zu deklarieren, die Homosexualität kriminalisieren, stellt Menschenrechtsverfolgungen einen Persilschein aus. Das wäre ein schwerer Schlag für einen glaubwürdigen Kampf zur weltweiten Entkriminalisierung von Homosexualität. Der LSVD ist froh, dass der Bundesrat diesen menschenrechtlich fatalen Weg nicht mitgeht. Wir danken allen Landespolitikerinnen und Landespolitikern, die hier standhaft geblieben sind und die Verharmlosung der Menschenrechtslage in den Maghreb-Staaten nicht mitmachen.“
Hörtipp: Der Paragraf 175 – Langes Warten auf Gerechtigkeit
28.2.2017 – Deutschlandfunk: http:/www.deutschlandfunk.de/der-paragraf-175-langes-warten-auf-gerechtigkeit-fuer.724.de.html?dram:article_id=380137