Offener Brief an die demokratischen Mitglieder des Stuttgarter Gemeinderats: Zeit für ein klares Zeichen gegen Rassismus und Queerfeindlichkeit – Dr. Fritz Bauer angemessen würdigen

Foto oben: Symbolische Unterschriftenübergabe an Frau Bürgermeisterin Isabel Fezer (Referat Jugend und Bildung) beim CSD-Neujahresempfang am 23. Januar 2026
Wir dokumentieren hier den Offenen Brief der AG Queer+ „Der-Liebe-wegen“ des Weissenburg e.V. an die demokratischen Mitglieder des Gemeinderats anlässlich von Stuttgart PRIDE im Juli 2026 inklusiv den Anlagen „Die spezielle Verantwortung der Landeshauptstadt Stuttgart unter der Ägide des Oberbürgermeisters Arnulf Klett“ und „Die §175-Verfolgungspraxis der Stuttgarter Kriminalpolizei in den 50er- und 60er-Jahren“ (zu den Anlagen hier nach unten scrollen)

Sehr geehrte demokratische Mitglieder des Gemeinderats,
anlässlich des bevorstehenden CSD-Rathausempfangs und des Beginns der CSD-Kulturwochen 2026 möchten wir unsere Unterschriftenaktion „Ehrenbürgerschaft für Fritz Bauer – auch im Kampf gegen das §175-Unrecht“ erneut in den Blick rücken.
Seit der Übergabe der über 2000 Unterschriften an Frau Bürgermeisterin Isabel Fezer, Referat Jugend und Bildung, als Vertreterin der Stadt Stuttgart beim CSD-Neujahresempfang am 23. Januar 2026 haben wir von der Stadt die schriftliche Rückmeldung erhalten, dass wir uns noch etwas gedulden sollen. Bei einer zufälligen persönlichen Begegnung haben Sie, Herr Dr. Fabian Mayer, Erster Bürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, zudem eine grundsätzlich unterstützende Haltung gegenüber unserem Anliegen erkennen lassen. Dies sehen wir als ein positives Signal und als gute Grundlage für den weiteren Dialog.
Mit diesem Schreiben wollen wir unterstreichen, dass formale, rechtliche und finanzielle Einwände gegen eine angemessene Würdigung von Dr. Fritz Bauer im Stuttgarter Rathaus nicht länger im Wege stehen sollten. Wir von der AG Queere Erinnerungskultur „Der-Liebe-wegen“, von IG CSD Stuttgart, LSVD+ Baden-Württemberg und dem gesamten Verein Weissenburg wollen Sie alle für die baldige Realisierung unserer drei Kernanliegen gewinnen:
- Sichtbare Würdigung im Rathaus: Hier soll ein Großfoto mit Begleitinformationen Dr. Fritz Bauer als demokratisches Vorbild, als couragierten Juristen im Kampf gegen die Nazi-Barbarei und auch als Vorkämpfer gegen das §175 -Unrecht bekannter machen.
- Fritz-Bauer-Platz im Stadtzentrum: Ein Platz mit einer digitalen Informationstafel nahe dem ehemaligen Amtsgericht soll nach ihm benannt werden. An diesem Ort ist er am 24. März 1933 wegen seiner der NSDAP unliebsamen sozialdemokratischen politischen Tätigkeit und seiner jüdischen Herkunft verhaftet und in das erste KZ Württembergs auf dem Heuberg verschleppt worden.
- Erinnerungs- und politische Bildungsarbeit: Die Stadt ist gefordert, Bauers demokratisches Vermächtnis durch Stipendien und Bildungsprogramme lebendig zu halten.

Auf der CSD-Hocketse im Vorjahr vertretene Parteien unterstützen das Anliegen einer angemessenen Würdigung von Fritz Bauer bereits in 2025: Bündnis90/Die Grünen KV Stuttgart, Die Linke Stuttgart, LSU Baden-Württemberg, Piratenpartei Stuttgart, SPDqueer Stuttgart, Volt Deutschland – Landesverband Baden-Württemberg (auf Grund des starken Regens wurden nicht mehr alle auf der Hocketse vertretenen Parteien angefragt und/oder fotografiert wie beispielsweise die FDP Stuttgart oder Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei. Dies bitten wir zu entschuldigen)
Fritz Bauer in der ganzen Breite seines Wirkens angemessen würdigen
Das herausragende Verdienst Dr. Fritz Bauers besteht unumstritten darin, die juristische Aufarbeitung der faschistischen Verbrechen Hitlerdeutschlands maßgeblich vorangetrieben und mit der Initiierung des Frankfurter Auschwitz-Prozesses einen Wendepunkt im Umgang der Bundesrepublik mit den NS-Verbrechen herbeigeführt zu haben. Zu seinem Lebenswerk gehört jedoch auch sein Einsatz gegen die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Männer nach § 175. Dieser Aspekt wird bislang noch nicht in dem Maße gewürdigt, das ihm zusteht. Gerade der CSD 2026 bietet einen guten Anlass, diesen Teil seines Wirkens stärker sichtbar zu machen – denn gerade Stuttgart hat allen Grund, diesem Teil von Fritz Bauers Wirken in seiner Erinnerungskultur einen deutlich sichtbareren Platz einzuräumen (siehe hierzu folgende Anlagen – bitte hier weiter nach unten scrollen oder auf folgenden Link: Anlage 1: „Die spezielle Verantwortung der Landeshauptstadt Stuttgart unter der Ägide des Oberbürgermeisters Arnulf Klett“ und Anlage 2: „Die §175-Verfolgungspraxis der Stuttgarter Kriminalpolizei in den 50er- und 60er-Jahren“).
Baden-Württemberg und insbesondere Stuttgart Spitzenreiter bei der Verfolgung
Die aktuelle universitäre Studie „Paragraf 175 StGB in der jungen Bundesrepublik – Verfolgung und staatliche Repression: Baden-Württemberg im Fokus eines sich wandelnden Sexualitätsdiskurses 1945-1969“von Dr. phil. J. Noah Munier[1] bestätigt die früheren außeruniversitären Recherchen von unserem Internetprojekt www.der-liebe-wegen.org [2]: Baden-Württemberg und insbesondere Stuttgart nahmen in den 1950er- und 1960er-Jahren eine bundesweite Spitzenstellung bei der Verfolgung homosexueller Männer nach § 175 ein. Bis Ende 1972 war die Stuttgarter Polizei der städtischen Verwaltung unterstellt, wobei der damalige Oberbürgermeister Arnulf Klett ihr oberster Dienstherr war. Unter seiner Ägide verfolgten die städtischen Behörden in den 1950er- und 1960er-Jahren eine besonders unnachgiebige Linie gegen homo- und bisexuelle Männer mit Methoden wie verdeckte Überwachungen, Einsatz von V-Männern, Razzien, Konzessionsentziehungen sowie Rosa Listen und Lichtbilderkarteisammlungen. Zugleich zeigt die Studie, dass dieser Verfolgung menschenfeindliche Vorstellungen zugrunde lagen, die homosexuelle Männer als Gefahr für Kinder, Familie und Gesellschaft diffamierten und ihnen gleiche Würde und Rechte absprachen – Denkweisen, deren Spuren bis heute fortwirken.


Breite Unterstützung für das Anliegen Dr. Fritz Bauer als demokratisches Vorbild, als couragierten Juristen im Kampf gegen die Nazi-Barbarei und auch als Vorkämpfer gegen das §175 -Unrecht an seinem Geburtsort hier in Stuttgart bekannter zu machen durch verschiedene soziale Organisationen bei der CSD-Hocketse im letzten Jahr: zum Beispiel Sportverein Abseitz, AIDS-Hilfe Stuttgart, Elterngruppe homosexueller Kinder, AktivistA (Verein des asexuellen Spektrums), „Schalom – Salam – Merhaba & Grüß Gott“: tgbw e.V. und weitere religiöse Organisationen beim CSD, Mission TRANS sowie Verein zur Förderung von Jugendlichen.
Ein wichtiges Zeichen für eine offene und demokratische Stadtgesellschaft jetzt setzen
Wir möchten Sie deshalb ermutigen, sich für eine angemessene Würdigung Dr. Fritz Bauers im Stuttgarter Rathaus einzusetzen, die auch seinen Einsatz gegen den § 175 ausdrücklich einbezieht. Damit würde die Stadt seinem Lebenswerk in seiner ganzen Breite gerecht werden und zugleich ein wichtiges Zeichen setzen: für die Sichtbarkeit eines bislang zu wenig beachteten Kapitels der Stuttgarter Geschichte und für die Erinnerung an die Opfer der Verfolgung homosexueller Männer in unserer Region sowie weiterer Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität bzw. ihres Geschlechtsausdrucks staatlicher Ausgrenzung ausgesetzt waren.
Gerade im Jahr des CSD 2026 bietet sich die Möglichkeit, historische Verantwortung, Menschenwürde und eine vielfältige Erinnerungskultur sichtbar miteinander zu verbinden.
Lassen Sie uns jetzt gemeinsam durch eine angemessene Würdigung von Dr. Fritz Bauer in der ganzen Breite seines Wirkens in seiner Geburtsstadt Stuttgart ein wichtiges Zeichen gegen Rassismus und Queerfeindlichkeit und für eine offene und demokratische Stadtgesellschaft setzen!
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Bogen für die Unterschriftenaktion „Ehrenbürgerschaft für Fritz Bauer – auch im Kampf gegen das §175-Unrecht“
der AG Queere Erinnerungskultur „Der-Liebe-wegen“ des Weissenburg e.V.
Die Unterschriftenaktion wird von AG Queere Erinnerungskultur „Der-Liebe-wegen“, IG CSD Stuttgart e. V., LSVD+ Baden-Württemberg e.V. und dem gesamten Verein Weissenburg e.V. getragen.
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Anlagen „Die spezielle Verantwortung der Landeshauptstadt Stuttgart unter der Ägide des Oberbürgermeisters Arnulf Klett“ und „Die §175-Verfolgungspraxis der Stuttgarter Kriminalpolizei in den 50er- und 60er-Jahren“
Anlage 1: Die spezielle Verantwortung der Landeshauptstadt Stuttgart unter der Ägide des Oberbürgermeisters Arnulf Klett (Auszug aus dem Beitrag: „Extremes Ausmaß bestätigt: Studie zur Verfolgung homosexueller Männer in Baden-Württemberg von J. Noah Munier erschienen“)
„Speziell in der Landeshauptstadt Stuttgart“, so schreibt Munier, „wurde ab Mitte der 1950er Jahre die Verfolgung durch Spezialeinheiten (…) intensiviert, was zu einem (…) drastischen Anstieg der polizeilich registrierten Fälle führte“ (S. 109).
Bis Ende 1972 war die Stuttgarter Polizei der städtischen Verwaltung unterstellt, wobei der damalige Oberbürgermeister Arnulf Klett ihr oberster Dienstherr war. Unter seiner Ägide verfolgten die städtischen Behörden in den 1950er- und 1960er-Jahren eine besonders unnachgiebige Linie gegen homo- und bisexuelle Männer mit Methoden wie verdeckte Überwachungen, Einsatz von V-Männern, Razzien, Konzessionsentziehungen sowie Rosa Listen und Lichtbilderkarteisammlungen.
Der Stuttgarter Gemeinderat bestellte Horst Neukirchner zum Leiter der Kriminalpolizei 1953, über den es laut Munier in einem sogenannten Befähigungsnachweis vom 25.07.1938 heißt, dass dieser politisch „mit Überzeugung zum Nationalsozialismus [steht] und (…) mit Leib und Seele Soldat und SA-Angehöriger [ist]. (S.268) Unter Neukirchner baute Kriminaloberkommissar Willi Bauer die Stuttgarter Sittenpolizei – die Dienststelle 7 – mit dem „Sachgebiet Homosexuelle“ im Hotel Silber auf, deren Leitung Bauer am 1. September 1949 übertragen wurde. Im November 1956 berichtete Bauer, dass man inzwischen „das Sachgebiet Homosexuelle durch zwei junge tüchtige Beamte verstärkt (habe). Sie seien zum Schrecken der Homosexuellen Stuttgarts geworden.“ (S. 275).
Auf Anordnung des Oberbürgermeisters Arnulf Klett entstand 1956 zusätzlich das „Sonderkommando P.“, eine Spezialeinheit der Stuttgarter Schutzpolizei, wobei das P. für Prostitution stand. Zum Aufgabengebiet gehörte auch die Bekämpfung von „Unzucht zwischen Männern“ (S. 279). Beamte dieser Einheit verrichteten ihren Tages- und Nachtdienst in Zivilkleidung, so dass sie für die überwachten Personengruppen als Polizeibeamte zunächst nicht erkennbar waren. Diese Spezialeinheit forcierte neben der Sittenpolizei die systematische Kontrolle und Überwachung von Lokalitäten, Parks, öffentlichen Bädern und Bedürfnisanstalten (S. 279). So nahm die Stadt Stuttgart unter der maßgeblichen Verantwortung von Klett eine bundesweite Spitzenposition bei der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Männer ein. (…)
Anlage 2: Die §175-Verfolgungspraxis der Stuttgarter Kriminalpolizei in den 50er- und 60er-Jahren (Auszüge aus Ralf Bogen: „‘Zum Schrecken der Homosexuellen Stuttgarts….‘ – Ausgrenzung und Verfolgung homosexueller Männer in Württemberg“ in der von der Landeszentrale für politischen Bildung Baden-Württemberg herausgegebenen Publikation „Der Bürger im Staat: Homophobie und Sexismus“ Nr. 1 /2015, online abrufbar unter: http://www.buergerimstaat.de/1_15/homophobie_sexismus.pdf)
Zur baden-württembergischen „Spitzenposition“ trug maßgeblich die Stuttgarter Kriminalpolizei bei. In den Räumen des „Hotel Silber“, dem ehemaligen Gebäude der Geheimen Staatspolizei von Württemberg und Hohenzollern, ging die Verfolgung homosexueller Männer nach 1945 fast nahtlos weiter.
Dort wurde die Dienststelle „Sitte“ der Kriminalpolizei mit dem „Sachgebiet Homosexuelle“ eingerichtet. Nach eigener Schätzung hatte sie circa 2000 Homosexuelle in Stuttgart zu überwachen. Ihr Leiter, Kriminaloberkommissar Bauer, brüstete sich damit, dass Anzeigen gegen homosexuelle Männer „meist aus eigener Initiative“ erfolgt seien. In einem Bericht vom 25. Mai 1956 betonte er, dass die Dunkelziffer „auf diesem Gebiet“ bekanntlich „außerordentlich groß“ sei und die „Anzeigenziffer […] wesentlich von der polizeilichen Verfolgungsintensität“ abhänge. Eine von der Dienststelle aufgebaute Spezialkartei mit einer Lichtbildersammlung habe sich als besonders hilfreich erwiesen: So hätten sich zum Beispiel „durch die Vernehmung eines zufälligerweise aufgegriffenen Strichjungen insgesamt 45 weitere ‚Fälle‘ ergeben, wobei die Partner anhand der Lichtbildersammlung in den meisten Fällen ermittelt werden konnten.“
Die Ermittlungsarbeit erstreckte sich auf die Beobachtung sogenannter Homo-Lokale, zu denen Bauer im o.g. Bericht das Cafe „Weiss“ (früher „Bachstelze“) und die Gaststätte „Bassgeige“ sowie die neu eröffnete Gaststätte „Wörz“ in der Hohenheimer Straße 30 zählte. Anzeigen hätten in Stuttgart von 120 im Jahr 1951 auf 236 im Jahr 1955 zugenommen, da man das „Sachgebiet Homosexuelle […] durch zwei junge tüchtige Beamte verstärkt“ habe, die „zum Schrecken der Homosexuellen Stuttgarts“ geworden seien. Bei ihrer Ermittlungstätigkeit setzte die Kriminalpolizei spätestens seit 1951 wieder V-Männer ein, wie das Schreiben „Homosexuelles Treiben im Hauptbahnhof“ vom 27. August 1951 belegt. Im „Bericht über Maßnahmen gegen homosexuelle Umtriebe“ vom 2. Mai 1955 beschreiben die Polizisten „die Überwachung der öffentlichen Bedürfnisanstalten ‚Friedrichsbau – Alter Postplatz – Ilgenplatz – Charlottenplatz‘ durch Streifen der Kriminalpolizei in Verbindung mit der Schutzpolizei“. (…)
Aufgabe der Polizeibeamten war nicht nur die Bekämpfung homosexueller Handlungen. Sie sorgten vielmehr auch für die Einhaltung behördlicher Auflagen und Verbote, die sich gegen Zusammenkünfte von homosexuellen Männern richteten. So hatte der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil festgestellt, „durch das Dulden und Fördern des Zusammentreffens homosexueller Kreise in einer Gaststätte“ werde die Homosexualität gefördert und dadurch „das Gewerbe missbraucht“. Auch Anträge „auf Erlaubnis für Männertanzveranstaltungen“ seien stets abgewiesen worden.
(…) Bei der besonders intensiven Verfolgung homosexueller Männer in Baden-Württemberg verwundert es nicht, dass sich unter den in der Nachkriegszeit wegen § 175 Verurteilten auch ehemalige Emslandlager- und KZ-Häftlinge befanden, wobei sich einschlägige Verurteilungen nicht unbedingt strafmildernd, sondern eher strafverschärfend auswirken konnten. (…)
[1] Siehe https://der-liebe-wegen.org/extremes-ausmass-bestaetigt-studie-zur-verfolgung-homosexueller-maenner-in-baden-wuerttemberg-von-j-noah-munier-erschienen/.
[2] Siehe: https://der-liebe-wegen.org/nachkriegszeit_baden-wuerttemberg_spitzenreiter_der_verfolgung/#kapitel3.