Anlagen „Die spezielle Verantwortung der Landeshauptstadt Stuttgart unter der Ägide des Oberbürgermeisters Arnulf Klett“ und „Die §175-Verfolgungspraxis der Stuttgarter Kriminalpolizei in den 50er- und 60er-Jahren“
Anlagen zum „Offenen Brief an die demokratischen Mitglieder des Stuttgarter Gemeinderats: Zeit für ein klares Zeichen gegen Rassismus und Queerfeindlichkeit – Dr. Fritz Bauer angemessen würdigen“ von der AG Queer+ „Der-Liebe-wegen“ des Weissenburg e.V. anlässlich von Stuttgart PRIDE im Juli 2026
Anlage 1: Die spezielle Verantwortung der Landeshauptstadt Stuttgart unter der Ägide des Oberbürgermeisters Arnulf Klett (Auszug aus dem Beitrag: „Extremes Ausmaß bestätigt: Studie zur Verfolgung homosexueller Männer in Baden-Württemberg von J. Noah Munier erschienen“)
„Speziell in der Landeshauptstadt Stuttgart“, so schreibt Munier, „wurde ab Mitte der 1950er Jahre die Verfolgung durch Spezialeinheiten (…) intensiviert, was zu einem (…) drastischen Anstieg der polizeilich registrierten Fälle führte“ (S. 109).
Bis Ende 1972 war die Stuttgarter Polizei der städtischen Verwaltung unterstellt, wobei der damalige Oberbürgermeister Arnulf Klett ihr oberster Dienstherr war. Unter seiner Ägide verfolgten die städtischen Behörden in den 1950er- und 1960er-Jahren eine besonders unnachgiebige Linie gegen homo- und bisexuelle Männer mit Methoden wie verdeckte Überwachungen, Einsatz von V-Männern, Razzien, Konzessionsentziehungen sowie Rosa Listen und Lichtbilderkarteisammlungen.
Der Stuttgarter Gemeinderat bestellte Horst Neukirchner zum Leiter der Kriminalpolizei 1953, über den es laut Munier in einem sogenannten Befähigungsnachweis vom 25.07.1938 heißt, dass dieser politisch „mit Überzeugung zum Nationalsozialismus [steht] und (…) mit Leib und Seele Soldat und SA-Angehöriger [ist]. (S.268) Unter Neukirchner baute Kriminaloberkommissar Willi Bauer die Stuttgarter Sittenpolizei – die Dienststelle 7 – mit dem „Sachgebiet Homosexuelle“ im Hotel Silber auf, deren Leitung Bauer am 1. September 1949 übertragen wurde. Im November 1956 berichtete Bauer, dass man inzwischen „das Sachgebiet Homosexuelle durch zwei junge tüchtige Beamte verstärkt (habe). Sie seien zum Schrecken der Homosexuellen Stuttgarts geworden.“ (S. 275).
Auf Anordnung des Oberbürgermeisters Arnulf Klett entstand 1956 zusätzlich das „Sonderkommando P.“, eine Spezialeinheit der Stuttgarter Schutzpolizei, wobei das P. für Prostitution stand. Zum Aufgabengebiet gehörte auch die Bekämpfung von „Unzucht zwischen Männern“ (S. 279). Beamte dieser Einheit verrichteten ihren Tages- und Nachtdienst in Zivilkleidung, so dass sie für die überwachten Personengruppen als Polizeibeamte zunächst nicht erkennbar waren. Diese Spezialeinheit forcierte neben der Sittenpolizei die systematische Kontrolle und Überwachung von Lokalitäten, Parks, öffentlichen Bädern und Bedürfnisanstalten (S. 279). So nahm die Stadt Stuttgart unter der maßgeblichen Verantwortung von Klett eine bundesweite Spitzenposition bei der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Männer ein. (…)
Anlage 2: Die §175-Verfolgungspraxis der Stuttgarter Kriminalpolizei in den 50er- und 60er-Jahren
(Auszüge aus Ralf Bogen: „‘Zum Schrecken der Homosexuellen Stuttgarts….‘ – Ausgrenzung und Verfolgung homosexueller Männer in Württemberg“ in der von der Landeszentrale für politischen Bildung Baden-Württemberg herausgegebenen Publikation „Der Bürger im Staat: Homophobie und Sexismus“ Nr. 1 /2015, online abrufbar unter: http://www.buergerimstaat.de/1_15/homophobie_sexismus.pdf, S. 38-45)
Zur baden-württembergischen „Spitzenposition“ trug maßgeblich die Stuttgarter Kriminalpolizei bei. In den Räumen des „Hotel Silber“, dem ehemaligen Gebäude der Geheimen Staatspolizei von Württemberg und Hohenzollern, ging die Verfolgung homosexueller Männer nach 1945 fast nahtlos weiter.
Dort wurde die Dienststelle „Sitte“ der Kriminalpolizei mit dem „Sachgebiet Homosexuelle“ eingerichtet. Nach eigener Schätzung hatte sie circa 2000 Homosexuelle in Stuttgart zu überwachen. Ihr Leiter, Kriminaloberkommissar Bauer, brüstete sich damit, dass Anzeigen gegen homosexuelle Männer „meist aus eigener Initiative“ erfolgt seien. In einem Bericht vom 25. Mai 1956 betonte er, dass die Dunkelziffer „auf diesem Gebiet“ bekanntlich „außerordentlich groß“ sei und die „Anzeigenziffer […] wesentlich von der polizeilichen Verfolgungsintensität“ abhänge. Eine von der Dienststelle aufgebaute Spezialkartei mit einer Lichtbildersammlung habe sich als besonders hilfreich erwiesen: So hätten sich zum Beispiel „durch die Vernehmung eines zufälligerweise aufgegriffenen Strichjungen insgesamt 45 weitere ‚Fälle‘ ergeben, wobei die Partner anhand der Lichtbildersammlung in den meisten Fällen ermittelt werden konnten.“
Die Ermittlungsarbeit erstreckte sich auf die Beobachtung sogenannter Homo-Lokale, zu denen Bauer im o.g. Bericht das Cafe „Weiss“ (früher „Bachstelze“) und die Gaststätte „Bassgeige“ sowie die neu eröffnete Gaststätte „Wörz“ in der Hohenheimer Straße 30 zählte. Anzeigen hätten in Stuttgart von 120 im Jahr 1951 auf 236 im Jahr 1955 zugenommen, da man das „Sachgebiet Homosexuelle […] durch zwei junge tüchtige Beamte verstärkt“ habe, die „zum Schrecken der Homosexuellen Stuttgarts“ geworden seien. Bei ihrer Ermittlungstätigkeit setzte die Kriminalpolizei spätestens seit 1951 wieder V-Männer ein, wie das Schreiben „Homosexuelles Treiben im Hauptbahnhof“ vom 27. August 1951 belegt. Im „Bericht über Maßnahmen gegen homosexuelle Umtriebe“ vom 2. Mai 1955 beschreiben die Polizisten „die Überwachung der öffentlichen Bedürfnisanstalten ‚Friedrichsbau – Alter Postplatz – Ilgenplatz – Charlottenplatz‘ durch Streifen der Kriminalpolizei in Verbindung mit der Schutzpolizei“. (…)
Aufgabe der Polizeibeamten war nicht nur die Bekämpfung homosexueller Handlungen. Sie sorgten vielmehr auch für die Einhaltung behördlicher Auflagen und Verbote, die sich gegen Zusammenkünfte von homosexuellen Männern richteten. So hatte der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil festgestellt, „durch das Dulden und Fördern des Zusammentreffens homosexueller Kreise in einer Gaststätte“ werde die Homosexualität gefördert und dadurch „das Gewerbe missbraucht“. Auch Anträge „auf Erlaubnis für Männertanzveranstaltungen“ seien stets abgewiesen worden.
(…) Bei der besonders intensiven Verfolgung homosexueller Männer in Baden-Württemberg verwundert es nicht, dass sich unter den in der Nachkriegszeit wegen § 175 Verurteilten auch ehemalige Emslandlager- und KZ-Häftlinge befanden, wobei sich einschlägige Verurteilungen nicht unbedingt strafmildernd, sondern eher strafverschärfend auswirken konnten. (…)