Die Frist für die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs nach dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) wurde vom 21. Juli 2022 um fünf Jahre bis zum 21. Juli 2027 verlängert.

Einvernehmliche homosexuelle Handlungen waren in der Zeit von 1945 bis 1994 in unterschiedlicher Weise nach den §§ 175, 175a StGB bzw. nach § 151 StGB-DDR unter Strafe gestellt. Dieses Verbot war aus heutiger Sicht in besonderem Maße menschenrechtswidrig.

Anträge auf Entschädigungen können auch jene Betroffene stellen, die strafrechtlich verfolgt wurden, ohne dass es zu einer Verurteilung kam, oder die im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Verboten unter außergewöhnlichen negativen Beeinträchtigungen – beispielsweise beruflichen oder gesundheitlichen Nachteilen – zu leiden hatten.

Betroffene können sich postalisch, telefonisch oder per E-Mail an das BfJ wenden, um eine Entschädigung zu beantragen: Bundesamt für Justiz, Referat III 6, 53094 Bonn, Telefon: 0228 99 410-40
Folgender Link auf die Homepage des Bundesamts für Justiz informiert betroffene Frauen und Männer über die Entschädigungsmöglichkeiten.

Schätzungen zufolge ergingen zwischen 1945 und 1994 bundesweit etwa 69.000 Urteile nach den genannten Verbotsvorschriften. Bis Mitte Juli 2022 beantragten 335 Personen eine Entschädigung beim BfJ nach dem StrRehaHomG oder der Richtlinie, von denen 259 tatsächlich entschädigt werden konnten. Insgesamt wurden bislang 885.500 Euro ausgezahlt. Zum Stand der Entschädigung der Opfer des Paragrafen 175 StGB informiert die Stellungnahme des Ministeriums der Justiz und für Migration vom 14. April 2022 auf den Antrag „Stigmatisiert, kriminalisiert, verfolgt: Zum Stand der Entschädigung der Opfer des Paragrafen 175 StGB und der wissenschaftlichen Aufarbeitung der LSBTTIQ-Verfolgungsgeschichte im Südwesten“ von Oliver Hildebrand u. a. GRÜNE. Darin heißt es: „Bei den für die Erteilung der Rehabilitierungsbescheinigung nach dem StrRehaHomG zuständigen Staatsanwaltschaften im Land wurden insgesamt 26 Anträge gestellt (Stand: 26. April 2022).“ Wieviele der 26 Anträge bewilligt wurden und welche Geldsumme an die §175-Opfer in Baden-Württemberg ausgezahlt wurden geht daraus leider nicht hervor.

Wir veröffentlichen Antrag und Stellungsnahme hier im Folgenden (siehe unten).

Ralf Bogen